Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,6 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 34. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 11.02.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:45 Uhr
TOP
Betreff
6
Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NRW
- Fachbereich I: M11140000 (Erwerb eines PKWs für den
Vollstreckungsaußendienst)
- Fachbereich II: M12628250 (Erwerb GW-L1 für den Löschzug
Kaster/Königshoven)
- Fachbereich II: M12621007 (Erwerb LF 10/8 für die Löschgruppe Rath)
Stadtkämmerer Baum weist darauf hin, dass die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den
Vollstreckungsdienst erforderlich sei. Um die wirtschaftlichste Variante bei der Beschaffung - Kauf
oder Leasing – wählen zu können, sollen nun entsprechende investive Mittel bereitgestellt werden.
Bei den weiteren genannten Maßnahmen
Übermittlungsfehlern innerhalb der Verwaltung.
handele
es
sich
um
die
Korrektur
von
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW und § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung
2013/2014 die außerplanmäßige Auszahlung für den Erwerb eines Fahrzeuges für den
Vollstreckungsaußendienst bei M11140000 in Höhe von 15.000 Euro im Haushaltsjahr 2013 zur
Kenntnis.
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW und § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung
2013/2014 der außerplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb eines GW-L1 für den Löschzug
Kaster/Königshoven bei M12628250 in Höhe von 110.000 Euro im Haushaltsjahr 2014 zu.
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW und § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung
2013/2014 der außerplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb eines LF 10/8 für die Löschgruppe
Rath bei M12621007 in Höhe von 100.000 Euro im Haushaltsjahr 2013 zu.
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW und § 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung
2013/2014 der außerplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb eines LF 10/8 für die Löschgruppe
Rath bei M12621007 in Höhe von 160.000 Euro im Haushaltsjahr 2014 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)