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Beschlusstext (Landschaftsplan Nettersheim a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003 b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Landschaftsplan Nettersheim
a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003
b) Satzungsbeschluss)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Vorsitzende weist vor Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt alle Kreistagsmitglieder auf die Beachtung der Vorschriften des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Hauptsatzung (Mitwirkungsverbote) und des § 6 der Geschäftsordnung (Befangenheit) hin. Danach haben Kreistagsmitglieder bei Angelegenheiten, von deren Beratung und Entscheidung sie wegen Befangenheit nach näherer Bestimmung des § 28 Abs. 2 der Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 31 der Gemeindeordnung (GO) ausgeschlossen sind, spätestens unmittelbar nach Aufruf des Tagesordnungspunktes die Ausschließungsgründe gegenüber dem Vorsitzenden unaufgefordert anzuzeigen. Der Kreistag nimmt diesen rechtlichen Hinweis zur Kenntnis. Der Kreistag beschließt a) über die Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 03.11.2003 bis 02.12.2003 entsprechend den der Vorlage 265/2004 als Anlage 1 beigefügten Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung b) den der Vorlage 265/2004 als Anlage 2 beigefügten Landschaftsplan Nettersheim und den im Kreisausschuss am 17.03.2004 vorgetragenen Berichtigungen (siehe Z 2/V 265/2004) als Satzung des Kreises Euskirchen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)