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Beschlusstext (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Allgemeine Anerkennung des Vorliegens triftiger Gründe für bestimmte Dienstgeschäfte bzw. Gruppen von Dienstreisenden (§ 6 LRKG))

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Kreistag stellt gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz (VVzLRKG) vom 22.12.1998 in zurzeit geltender Fassung gemäß Ziffer 1.3 zu § 6 LRKG für die aufgeführten Bediensteten für bestimmte gleichartige Dienstgeschäfte oder für abgegrenzte Gruppen von Dienstreisenden das Vorliegen triftiger Gründe nach § 6 Abs. 1 LRKG fest. Dieser Beschluss gilt auch für die Stellennachfolger dieser Bediensteten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)