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Beschlusstext (Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen hier: Neufassung der Satzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen
hier: Neufassung der Satzung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Kreistag beschließt die Neufassung der "Satzung über die Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen" vom 03.09.1979 in der der Vorlage 261/2004 beigefügten Fassung (neue Fassung der Synopse) unter Berücksichtigung nachstehender Änderungen aus der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vom 08.03.2004 (Z 1/V 261/2004) und der Sitzung des Kreisausschuss vom 17.03.2004 (Z 2/V 261/2004): § 6 Abs. 1: "Die Jury besteht aus mindestens 11 Mitgliedern." § 6 Abs. 2: "Der Jury gehören der Landrat oder sein Stellvertreter als Vorsitzender, die/der jeweilige Vorsitzende des Landschaftsbeirates, der/die jeweilige Vorsitzende des nach der Zuständigkeitsordnung des Kreistages für Fragen des Umweltschutzes federführenden Fachausschusses sowie je zwei Vertreter der Fraktionen an, die der Kreistag aus seiner Mitte beruft." Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)