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Beschlusstext (Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen hier: Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 zusammen zu behandeln. Landrat Rosenke unterrichtet den Kreistag über den Inhalt eines Schreibens des Bürgermeisters der Stadt Euskirchen vom 19.03.2004. Danach zeichne sich die bestehende Organisationsstruktur der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Euskirchen durch hohe Effizienz aus. Zwischen der Stadt Euskirchen und dem Kreisjugendamt sei eine durchaus gute Kooperation in allen die Jugendhilfe tangierenden Bereichen gegeben. Die Stadt Euskirchen sehe daher derzeit verwaltungsseitig in der Angelegenheit keinen Handlungsbedarf. Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht gemäß der Info 114/2004 und die Mitteilung des Landrates ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Hinsichtlich der Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen (siehe V 279/2004) beauftragt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, mit den Städten Euskirchen und Mechernich bezüglich der möglichen Einrichtung stadteigener Jugendämter zu verhandeln und die Ergebnisse bzw. Teilergebnisse anlässlich der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Kreistages vorzulegen. Darüber hinaus empfiehlt der Kreistag der Verwaltung, die Vorgehensweise der Aufgabenkritik am Beispiel des Produktplanes der Abteilung Jugend und Familie darzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)