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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte
5.1 bis 5.5 zusammen zu behandeln.
Landrat Rosenke weist zu diesen Tagesordnungspunkten auf
das Ergebnis der Beratungen in der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2004 hin (siehe Z 2/V 274/2004 und jeweils
Z 1 zu den Anträgen 71/2004, 69/2004, 77/2004 und 78/2004).
Die in der Sitzung des Kreisausschusses überreichte Zahlenübersicht der SPD-Fraktion enthalte fehlerhafte Berechnungen,
die durch die Stellungnahme der Kämmerei vom 18.03.2004
eindeutig wiederlegt worden seien (siehe Anlagen 2 und 3 zum
Auszug aus der Sitzung des Kreisausschusses).
Für die SPD-Fraktion erwidert Kreistagsabgeordneter Uwe
Schmitz, dass zum Zeitpunkt der Berechnungen und Aufstellung der Zahlenübersicht die genauen Zahlen der Schlüsselzuweisungen des Landes und die berichtigten Zahlen aus der
Verwaltungsergänzung Z 1 vom 08.03.2004 zur Vorlage
274/2004 nicht bekannt gewesen seien. Da die erbetenen Kopien der Zuweisungsbescheide über die Schlüsselzuweisungen
bisher nicht vorlägen, konnten keine genaueren Berechnungen
angestellt werden.
Unabhängig davon bleibe die SPD-Fraktion dabei, dass im Jahr
2003 - und wahrscheinlich auch im Jahr 2004 - ein wesentlich
höherer Überschuss erwirtschaftet worden sei (ca.
9.000.000,00 € lt. Herrn Schmitz). Die SPD-Fraktion halte ihre
Anträge 69/2004, 77/2004 und 78/2004 gemäß den Tagesordnungspunkten 5.3, 5.4 und 5.5 zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes, der Senkung der Kreisumlage und der
Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Förderung zusätzlicher
Ausbildungsplätze aufrecht.
Landrat Rosenke bestätigt, dass ihm ein Antrag der SPDFraktion vom 26.03.2004 vorliege, in dem er gebeten werde, bis
Montag, 29. April 2004, 14.00 Uhr, Kopien aller Bescheide über
die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW der SPD-Fraktion
vorzulegen. Dieser Bitte der SPD-Fraktion komme er natürlich
gerne nach. Die Kopien werden nach der Kreistagssitzung dem
SPD-Fraktionsvorsitzenden Hürten ausgehändigt.
In der nun folgenden Aussprache nehmen alle Sprecher/innen
der Fraktionen - mit Ausnahme der UFE-Fraktion - inhaltlich
Bezug auf ihre Stellungnahmen und Anträge aus der Sitzung
des Kreisausschusses vom 17.03.2004.
Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf beantragt namens der FDP-
-2Fraktion, den im Haushaltsjahr 2003 erzielten Jahresüberschuss ausschließlich zur Schuldentilgung des Kreises Euskirchen zu verwenden, also die erzielten Einsparungen nicht an
die Städte und Gemeinden zurückzugeben.
Fraktionsvorsitzende B 90/Grüne, Frau Dr. Danninger, bedauert
die extremen Positionen zwischen dem Vorschlag der Verwaltung im Sinne der Vorlage 274/2004 in Verbindung mit der Verwaltungsergänzung vom 08.03.2004 (Z 1/V 274/2004) einerseits, also den erzielten Überschuss an die Städte und Gemeinden zurückzugeben, und den Anträgen 69/2004, 77/2004
und 78/2004 der SPD-Fraktion andererseits, also einen Nachtragshaushaltsplan aufzustellen, die Kreisumlage zu senken
und zusätzliche Mittel für die Schaffung von Ausbildungsplätzen
bereitzustellen. Ihre Fraktion stelle als Kompromissvorschlag
hiermit den Antrag, den von der Verwaltung errechneten Überschuss in Höhe von 5.000.000,00 € zur Hälfte zur Schuldentilgung zu verwenden und die andere Hälfte an die Städte und
Gemeinden zurückzuzahlen.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke kann dem Kompromissvorschlag der Fraktion B 90/Grüne etwas abgewinnen. Wie
auch die Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion und die Fraktion B 90/Grüne favorisiere seine Fraktion allerdings die Verwendung des Überschusses zur Schuldentilgung. Allerdings
könne er unter Berücksichtigung der Liquiditätsproblematik der
Kommunen das Ansinnen der Bürgermeister auf Rückzahlung
des Überschusses durchaus nachvollziehen. Seine Fraktion
möchte den Kommunen nicht in de Rücken fallen und werde
daher schweren Herzens die Beschlussempfehlung aus der
Vorlage 274/2004 in Verbindung mit der Verwaltungsergänzung
vom 08.03.2004 (Z 1/V 274/2004) mittragen.
Für die SPD-Fraktion betonen die Kreistagsabgeordneten Uwe
Schmitz und Hergarten, dass ihre Fraktion weiterhin der Auffassung sei, dass die in den Haushaltsberatungen 2003/2004
beschlossene Kreisumlage zu hoch gewesen sei. Die nunmehr
vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion sollten daher die Zustimmung des Kreistages finden.
UFE-Fraktionsvorsitzende, Frau Oebel, unterstützt die Vorschläge der Verwaltung im Sinne der Vorlage 274/2003 einschließlich der Verwaltungsergänzung.
Für die CDU-Fraktion widersprechen Fraktionsvorsitzender
Reidt und Kreistagsabgeordneter Pick den Auffassungen der
SPD-Fraktion. Es sei schon merkwürdig, dass nur die SPDFraktion die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes fordere. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haushaltspläne
2003/2004 seien genauere Zahlen hinsichtlich der Landeszuweisungen, der Umlage an den Landschaftsverband, der genauen Zuschüsse des Landes in den Bereichen der Jugendund Sozialhilfe u. a. m. niemandem bekannt gewesen. Die von
der Verwaltung damals errechneten Haushaltsansätze seien
äußerst professionell ermittelt worden. Nicht umsonst träfen ca.
97 % der Haushaltsansätze zu. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sei im übrigen bereits zugesagt werden, evtl. Über-
-3schüsse an die Städte und Gemeinden zurückzuzahlen. Die
Anträge der SPD-Fraktion vermittelten der Bevölkerung ein
vollkommen falsches und verzerrtes Bild.
Durch die Vorlage 274/2004 werde ein pragmatischer, einfacher und mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden
des Kreises abgesprochener Weg aufgezeigt, den erfreulicherweise entstandenen Überschuss zurückzugeben.
Die CDU-Fraktion werde beantragen, der Vorlage 274/2004 in
Verbindung mit der Verwaltungsergänzung vom 08.03.2004
(Z 1/V 274/2004) zuzustimmen. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung werde nicht als notwendig erachtet.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Landrat Rosenke nunmehr die einzelnen Anträge aus der vorherigen Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 5.1 bis 5.4 zur Abstimmung.
1.
Abstimmung über den Antrag der Fraktion B 90/Grüne
"Verwendung des Überschusses gemäß der Vorlage
274/2004 je zur Hälfte zur Schuldentilgung und zur Auszahlung an die Städte und Gemeinden":
Abstimmungsergebnis:
Mehrheit dagegen
bei Zustimmung der Fraktion
B 90/Grüne
Damit ist der Antrag der Fraktion B 90/Grüne abgelehnt.
2.
Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion "Verwendung des gesamten Jahresüberschusses zur Schuldentilgung":
Abstimmungsergebnis:
Mehrheit dagegen
bei Zustimmung der FDP-
Fraktion
Damit ist der Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt.
3.
Abstimmung über die Anträge der SPD-Fraktion "Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes und Senkung der
Kreisumlage":
Abstimmungsergebnis:
Mehrheit dagegen
bei Zustimmung der SPD-
Fraktion
Damit sind die Anträge der SPD-Fraktion abgelehnt.
4.
Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion "Zustimmung zur Beschlussempfehlung der Verwaltung gemäß der
Vorlage 274/2004":
Der Kreistag stimmt der Vorlage 274/2004 in Verbindung
-4mit
der
Verwaltungsergänzung
vom
08.03.2004
(Z 1/V 274/2004) zu und beschließt, an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im April 2004 einmalig einen
Betrag in Höhe von 5.000.000 € außerplanmäßig auszuzahlen.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und
Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen 2004 der einzelnen Stadt/Gemeinde zu den GesamtUmlagegrundlagen 2004 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich im Laufe des Jahres 2004 aufgrund von
Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2004 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit angenommen
Unter Bezugnahme auf ihren vorherigen Antrag auf Einzelberatung und -beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5.5 und
unter Hinweis auf den Antrag 78/2004 in Verbindung mit der
Verwaltungsergänzung vom 24.03.2004 (Z 2/ A 78/2004) bittet
die UFE-Fraktionsvorsitzende, Frau Oebel, die Verwaltung um
Beantwortung der Frage, ob das Ende des Jahres 2003 ausgelaufene Projekt zwischen der Kreisverwaltung und verschiedenen Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen zur Übernahme
von Auszubildenden aus der öffentlichen Verwaltung in die
Wirtschaft fortgesetzt werden könne. In diesem Zusammenhang
sollte auch das Projekt der sog. "Lernpartnerschaften" zwischen
Schulen und Betrieben zur Vermittlung von Ausbildungsplätzen
angesprochen werden.
Landrat Rosenke verweist auf die ausführlichen Angaben in der
Verwaltungsergänzung. Die Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung sei auf die freie Wirtschaft nicht übertragbar. Daher
habe die Verwaltung das von Frau Oebel vorher angesprochene und nunmehr abgelaufene Projekt initiiert. Die Auszubildenden seien auch nach der Prüfung noch zwei Jahre in der Verwaltung beschäftigt worden, soweit es keine Übernahme in die
freie Wirtschaft gegeben habe. Dieses Projekt könne zurzeit
nicht wiederholt werden, zumal neue Projekte und Modelle, wie
z. B. die sog. "Lernpartnerschaften" zwischen Schulen und Firmen erfolgversprechende Aussichten bieten. Unter Federführung der Stabsstelle 80 wolle man mit diesem Projekt das Interesse für die Verbesserung der Berufswahlvorbereitung und
Berufsorientierung wecken.
Aus der Sicht der Verwaltung könne dem Antrag 78/2004 nicht
zugestimmt werden.
In seiner Begründung zu dem Antrag 78/2004 führt Kreistagsabgeordneter Uwe Schmitz (SPD) aus, dass seitens seiner
Fraktion die Einschätzung der Verwaltung hinsichtlich der
Qualität der Ausbildung, der Kostenproblematik und der
fehlenden Übernahmegarantien geteilt werde. Wichtig sei aber
eine nachhaltige Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Die
Verwaltung sollte den ersten Schritt wagen, mit gutem Beispiel
vorangehen und Anreize z. B. in Form von Zuschüssen an
Firmen
Die SPD-Fraktion
schaffen. halte ihren Antrag 78/2004 aufrecht.
-5Für die CDU-Fraktion unterstützen Fraktionsvorsitzender Reidt
und Kreistagsabgeordneter Kolvenbach in ihren Stellungnahmen die Auffassung der Verwaltung im Sinne der Verwaltungsergänzung, wonach dem Antrag 78/2004 nicht zugestimmt werden sollte. Die Zuständigkeiten für die Ausbildungsförderung
lägen nun einmal primär bei den Ländern und dem Bund. Der
von der SPD-Fraktion aufgezeigte Weg einer Subventionierung
sei auf jeden Fall der falsche Weg. Durch die Verbesserung des
allgemeinen Umfeldes müsse den Firmen ein stärkerer Anreiz
gegeben werden, weiterhin und vermehrt auszubilden. Die von
der SPD-Fraktion im übrigen angeregte Erarbeitung eines Förderkonzeptes durch die Verwaltung sei zu umständlich und zu
bürokratisch.
Zur Verminderung von Jugendarbeitslosigkeit leiste der Kreis
bereits erhebliche personelle und finanzielle Hilfe. Beispielhaft
seien hier die Jugendberufshilfe, die Hilfe zur Arbeit, das Berufsvorbereitungsjahr, die Vernetzung der offenen Jugendarbeit
u. a. m. genannt. Diese bewährten Maßnahmen sollten fortgeführt und auch so weit wie möglich weiter finanziert werden.
Eine unmittelbare Subventionierung sei in jedem Fall abzulehnen.
Für die FDP-Fraktion lehnt Kreistagsabgeordneter Reiff (FDP)
den Antrag 78/2004 der SPD-Fraktion aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Eine direkte oder indirekte Subventionierung von
Ausbildungsplätzen - vor allem in der freien Wirtschaft - sei
nicht Aufgabe der öffentlichen Hand.
Die FDP-Fraktion rege aber in diesem Zusammenhang eine
verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der Stabsstelle 80 "Struktur- und
Wirtschaftsförderung" an, da z. B. freie Ausbildungsplätze in
bestimmten Branchen (z. B. Lebensmittelbranche) nicht besetzt
werden könnten.
Landrat Rosenke bedankt sich für die sachliche Diskussion und
stellt, da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, den Antrag
78/2004 unter Berücksichtigung der Verwaltungsergänzung
vom 24.03.2004 (Z 2/A 78/2004) zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dagegen