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Beschlusstext (Übernahme einer Bürgschaft für die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Übernahme einer Bürgschaft für die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 40/2004 vom 10.02.2004 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und beschließt: Der Kreis Euskirchen übernimmt gegenüber der Kreissparkasse Euskirchen für den an die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH noch zu gewährenden Kontokorrentkredit mit einem Kreditrahmen bis zu 1.300.000,00 € nebst Zinsen und Kosten die Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaft ist befristet bis zum 30.06.2005. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)