Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 24. Sitzung des Kreistages am 31.03.2004 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 40/2004
vom 10.02.2004 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und beschließt:
Der Kreis Euskirchen übernimmt gegenüber der Kreissparkasse
Euskirchen für den an die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen
mbH noch zu gewährenden Kontokorrentkredit mit einem Kreditrahmen bis zu 1.300.000,00 € nebst Zinsen und Kosten die
Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaft ist befristet bis zum
30.06.2005.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)