Daten
Kommune
Kall
Größe
17 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
129/2008
21.10.2008
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Kindergartenbedarfsplan
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt:
a) Der von der Verwaltung vorgelegte Kindergartenbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Beschluss des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom
18.11.1999, die Kinder aus den Straßen Am Mühlenberg, Am Pferdekopf, Auf dem
Kickberg, Auf der Höll, Brieversheck, Golbacher Weg, In den Stöcken und Waldstr.
dem Kindergarten Rinnen zuzuordnen, wird zum 31.07.2009 aufgehoben.
c) Dem Vorschlag der Verwaltung und des Kreisjugendamtes als Jugendhilfeträger, den
Kindergarten Rinnen zum 31.07.2009 aufzulösen, wird zugestimmt.
d) Die Ortschaft Rinnen wird ab 1.08.2009 dem Einzugsbereich des Kindergartens Sistig
zugeordnet.
e) Sofern das Kreisjugendamt seine Zustimmung erteilt, wird der Umwandlung einer
Gruppe der Gruppenform III in eine Gruppe der Gruppenform I am Kindergarten Keldenich zum 1.08.2009 zugestimmt.
Vorlagen-Nr. 129/2008
Seite 2
Sachdarstellung:
Auf die Vorlage 114/2008 zu TOP 4 der Sitzung vom 02.09.2008 wird verwiesen.
Ergänzend werden noch folgende Informationen gegeben:
Im Jahre 1999 bestand am Kindergarten Sötenich eine lange Warteliste, während in Rinnen 9 Plätze frei waren. Da trotz Einwirkung der Gemeinde Kall auf freiwilliger Basis keine Änderung zu erzielen war, sah sich die Gemeinde Kall gezwungen, den Besuch der
Kindergärten Sötenich und Rinnen zu reglementieren.
Von allen denkbaren Möglichkeiten (nach Datum der Anmeldung, nach Geburtsdatum,
nach Straßen) wurde die Möglichkeit gewählt, einige Straßen des Ortes Sötenich dem
Bezirk Rinnen zuzuordnen. Orientiert wurde sich dabei an die neue Wahlbezirkseinteilung. Diese Regelung wird bis heute praktiziert.
Erstmalig zum 01.08.2009 kann der Kindergarten Sötenich jedoch alle Kinder aus dem
Ort Sötenich aufnehmen. Zum 01.08.2010 sind sogar bei Aufnahme aller Kinder aus Sötenich am Kindergarten Sötenich noch 5 Plätze frei. Die derzeitige Regelung kann daher
ab 01.08.2009 in Sötenich nicht mehr aufrecht erhalten bleiben, zumal der Kindergarten
in Sötenich ohne die Kinder aus den Straßen, die bisher Rinnen zugeordnet sind, selbst
im Bestand gefährdet wäre.
Der Beschluss des Fachausschusses vom 18.11.1999 ist daher nach Auffassung der
Verwaltung aufzuheben.
Ergänzend zum bisherigen Vorschlag, den Kindergarten Rinnen zum 31.07.2009 zu
schließen, wird die Umwandlung einer Gruppe der Gruppenform III (25 Dreijährige) in
eine Gruppe der Gruppenform I (14 Dreijährige, 6 Zweijährige) am Kindergarten Keldenich zum 1.08.2009 vorgeschlagen.
Begründung:
In der Vorlage zur letzten Fachausschusssitzung hat die Verwaltung dargelegt, dass zum
01.08.2009 für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren 67 Plätze frei sein werden. Davon sind
(bei Zuordnung aller Kinder aus Sötenich zum Kindergarten Sötenich) im Bereich Rinnen/Sistig/Krekel 31 Plätze, im Bereich Kall/Keldenich 28 Plätze und in den Bereichen
Scheven und Golbach insgesamt 8 Plätze frei. Eine Finanzierung aller freien Plätze würde rd. 247.500,- € kosten.
Rein rechnerisch könnten 2 Gruppen geschlossen werden. Von der Verwaltung wird dies
nicht vorgeschlagen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Gruppe (25 Plätze) ganz zu
schließen und eine Gruppe der Gruppenform III in eine Gruppe der Gruppenform I (statt
25 dann 14 Plätze für Dreijährige) umzuwandeln. Damit wären statt 67 Plätzen nur noch
31 Plätze frei. Der Aufwand für diese 31 freien Plätze beträgt rd. 114.500,- € und wäre
für die Gemeinde Kall evtl. verkraftbar.
Zu entscheiden wäre dann die Frage, welche Gruppe geschlossen und welche Gruppe
umgewandelt werden soll.
Vorlagen-Nr. 129/2008
Seite 3
Zunächst ist festzustellen, dass zweigruppige Einrichtungen eine umfangreichere und
bessere Betreuung anbieten können als eingruppige Einrichtungen. Das Argument eines
möglichst optimalen Betreuungsangebots sollte dabei Vorrang haben vor dem Argument
einer möglichst wohnortnahen Betreuung. So bietet ein zweigruppiger Kindergarten
-
-
25 Öffnungsstunden (wahlweise 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder 07.30 bis 12.30 Uhr)
35 Öffnungsstunden (wahlweise 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr oder 07.30 bis 14.30 Uhr
oder 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
oder 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
oder an 2 Tagen je 9 Stunden, an 3 Tagen je 5,5 Stunden)
45 Öffnungsstunden ( 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Übermittagbetreuung)
Ein eingruppiger Kindergarten kann bei 35 Öffnungsstunden keine Wahlmöglichkeiten
anbieten. Er ist bei einer Blocköffnung von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
In der Gemeinde Kall bestehen folgende eingruppige Kindergärten:
Einzugsbereich
_______________
Golbach
Scheven
Sötenich
Rinnen
Krekel
Kallbachstraße
654 Einwohner
950
“
1045
“
380
“
972
“
nicht festgelegt
Bedarf an KiGaPlätzen zum 1.8.09
22
20
25
8
19
ca. 24
Die relativ neuen Kindergartengebäude in Golbach und in der Kallbachstraße unterliegen
aufgrund der Zuschussbewilligung zu den Baukosten einer langjährigen Zweckbindung.
Das Kindergartengebäude in Sötenich ist langfristig angemietet (Investorenmodell). Der
Kindergarten Sistig kann zwar die Kinder aus dem Einzugsbereich des Kindergartens
Rinnen aufnehmen, nicht aber die Kinder aus dem Bereich Krekel. Der Bedarf an Plätzen
im Kindergarten Scheven steigt zum 1.08.2010 wieder auf 27 Kinder. Eine Schließung
dieses Kindergartens scheidet daher aus. Der Vorschlag für eine Schließung des Kindergartens Rinnen ist daher nach Auffassung der Verwaltung begründet.
Die vom Ausschuss am 02.09.2008 geforderten Zahlen der U3-Kinder sind beigefügt. In
diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dem Kreisjugendamt für das gesamte Kreisgebiet z.Z. nur 325 Plätze zur Verfügung stehen. Hiervon
wurden der Gemeinde Kall anteilig 18 Plätze (11 Hüttenstr., 1 Keldenich, 6 Sistig) zugewiesen. Es ist damit zu rechnen, dass für den Bereich der Gemeinde Kall zum 1.08.2009
max. 4 bis 5 zusätzliche U3-Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Diese Plätze
werden auch vom Träger des Caritas-Kindergartens in Kall beansprucht. Eine Vergabe
dieser Plätze an den Kindergarten Rinnen erscheint ausgeschlossen. Dagegen wird eine
Stärkung des Kindergartens Keldenich durch die Umwandlung einer Gruppe der Gruppenform III in eine Gruppe der Gruppenform I positiv gesehen.
Herr Hermes vom Kreisjugendamt wird in der Sitzung anwesend sein und zu der Angelegenheit Stellung nehmen.