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Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan)

Daten

Kommune
Kall
Größe
17 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
26.01.10, 22:19
Aktualisiert
26.01.10, 22:19
Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan) Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan) Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 129/2008 21.10.2008 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Kindergartenbedarfsplan Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt: a) Der von der Verwaltung vorgelegte Kindergartenbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen. b) Der Beschluss des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 18.11.1999, die Kinder aus den Straßen Am Mühlenberg, Am Pferdekopf, Auf dem Kickberg, Auf der Höll, Brieversheck, Golbacher Weg, In den Stöcken und Waldstr. dem Kindergarten Rinnen zuzuordnen, wird zum 31.07.2009 aufgehoben. c) Dem Vorschlag der Verwaltung und des Kreisjugendamtes als Jugendhilfeträger, den Kindergarten Rinnen zum 31.07.2009 aufzulösen, wird zugestimmt. d) Die Ortschaft Rinnen wird ab 1.08.2009 dem Einzugsbereich des Kindergartens Sistig zugeordnet. e) Sofern das Kreisjugendamt seine Zustimmung erteilt, wird der Umwandlung einer Gruppe der Gruppenform III in eine Gruppe der Gruppenform I am Kindergarten Keldenich zum 1.08.2009 zugestimmt. Vorlagen-Nr. 129/2008 Seite 2 Sachdarstellung: Auf die Vorlage 114/2008 zu TOP 4 der Sitzung vom 02.09.2008 wird verwiesen. Ergänzend werden noch folgende Informationen gegeben: Im Jahre 1999 bestand am Kindergarten Sötenich eine lange Warteliste, während in Rinnen 9 Plätze frei waren. Da trotz Einwirkung der Gemeinde Kall auf freiwilliger Basis keine Änderung zu erzielen war, sah sich die Gemeinde Kall gezwungen, den Besuch der Kindergärten Sötenich und Rinnen zu reglementieren. Von allen denkbaren Möglichkeiten (nach Datum der Anmeldung, nach Geburtsdatum, nach Straßen) wurde die Möglichkeit gewählt, einige Straßen des Ortes Sötenich dem Bezirk Rinnen zuzuordnen. Orientiert wurde sich dabei an die neue Wahlbezirkseinteilung. Diese Regelung wird bis heute praktiziert. Erstmalig zum 01.08.2009 kann der Kindergarten Sötenich jedoch alle Kinder aus dem Ort Sötenich aufnehmen. Zum 01.08.2010 sind sogar bei Aufnahme aller Kinder aus Sötenich am Kindergarten Sötenich noch 5 Plätze frei. Die derzeitige Regelung kann daher ab 01.08.2009 in Sötenich nicht mehr aufrecht erhalten bleiben, zumal der Kindergarten in Sötenich ohne die Kinder aus den Straßen, die bisher Rinnen zugeordnet sind, selbst im Bestand gefährdet wäre. Der Beschluss des Fachausschusses vom 18.11.1999 ist daher nach Auffassung der Verwaltung aufzuheben. Ergänzend zum bisherigen Vorschlag, den Kindergarten Rinnen zum 31.07.2009 zu schließen, wird die Umwandlung einer Gruppe der Gruppenform III (25 Dreijährige) in eine Gruppe der Gruppenform I (14 Dreijährige, 6 Zweijährige) am Kindergarten Keldenich zum 1.08.2009 vorgeschlagen. Begründung: In der Vorlage zur letzten Fachausschusssitzung hat die Verwaltung dargelegt, dass zum 01.08.2009 für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren 67 Plätze frei sein werden. Davon sind (bei Zuordnung aller Kinder aus Sötenich zum Kindergarten Sötenich) im Bereich Rinnen/Sistig/Krekel 31 Plätze, im Bereich Kall/Keldenich 28 Plätze und in den Bereichen Scheven und Golbach insgesamt 8 Plätze frei. Eine Finanzierung aller freien Plätze würde rd. 247.500,- € kosten. Rein rechnerisch könnten 2 Gruppen geschlossen werden. Von der Verwaltung wird dies nicht vorgeschlagen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Gruppe (25 Plätze) ganz zu schließen und eine Gruppe der Gruppenform III in eine Gruppe der Gruppenform I (statt 25 dann 14 Plätze für Dreijährige) umzuwandeln. Damit wären statt 67 Plätzen nur noch 31 Plätze frei. Der Aufwand für diese 31 freien Plätze beträgt rd. 114.500,- € und wäre für die Gemeinde Kall evtl. verkraftbar. Zu entscheiden wäre dann die Frage, welche Gruppe geschlossen und welche Gruppe umgewandelt werden soll. Vorlagen-Nr. 129/2008 Seite 3 Zunächst ist festzustellen, dass zweigruppige Einrichtungen eine umfangreichere und bessere Betreuung anbieten können als eingruppige Einrichtungen. Das Argument eines möglichst optimalen Betreuungsangebots sollte dabei Vorrang haben vor dem Argument einer möglichst wohnortnahen Betreuung. So bietet ein zweigruppiger Kindergarten - - 25 Öffnungsstunden (wahlweise 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder 07.30 bis 12.30 Uhr) 35 Öffnungsstunden (wahlweise 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr oder 07.30 bis 14.30 Uhr oder 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder an 2 Tagen je 9 Stunden, an 3 Tagen je 5,5 Stunden) 45 Öffnungsstunden ( 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Übermittagbetreuung) Ein eingruppiger Kindergarten kann bei 35 Öffnungsstunden keine Wahlmöglichkeiten anbieten. Er ist bei einer Blocköffnung von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. In der Gemeinde Kall bestehen folgende eingruppige Kindergärten: Einzugsbereich _______________ Golbach Scheven Sötenich Rinnen Krekel Kallbachstraße 654 Einwohner 950 “ 1045 “ 380 “ 972 “ nicht festgelegt Bedarf an KiGaPlätzen zum 1.8.09 22 20 25 8 19 ca. 24 Die relativ neuen Kindergartengebäude in Golbach und in der Kallbachstraße unterliegen aufgrund der Zuschussbewilligung zu den Baukosten einer langjährigen Zweckbindung. Das Kindergartengebäude in Sötenich ist langfristig angemietet (Investorenmodell). Der Kindergarten Sistig kann zwar die Kinder aus dem Einzugsbereich des Kindergartens Rinnen aufnehmen, nicht aber die Kinder aus dem Bereich Krekel. Der Bedarf an Plätzen im Kindergarten Scheven steigt zum 1.08.2010 wieder auf 27 Kinder. Eine Schließung dieses Kindergartens scheidet daher aus. Der Vorschlag für eine Schließung des Kindergartens Rinnen ist daher nach Auffassung der Verwaltung begründet. Die vom Ausschuss am 02.09.2008 geforderten Zahlen der U3-Kinder sind beigefügt. In diesem Zusammenhang muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dem Kreisjugendamt für das gesamte Kreisgebiet z.Z. nur 325 Plätze zur Verfügung stehen. Hiervon wurden der Gemeinde Kall anteilig 18 Plätze (11 Hüttenstr., 1 Keldenich, 6 Sistig) zugewiesen. Es ist damit zu rechnen, dass für den Bereich der Gemeinde Kall zum 1.08.2009 max. 4 bis 5 zusätzliche U3-Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Diese Plätze werden auch vom Träger des Caritas-Kindergartens in Kall beansprucht. Eine Vergabe dieser Plätze an den Kindergarten Rinnen erscheint ausgeschlossen. Dagegen wird eine Stärkung des Kindergartens Keldenich durch die Umwandlung einer Gruppe der Gruppenform III in eine Gruppe der Gruppenform I positiv gesehen. Herr Hermes vom Kreisjugendamt wird in der Sitzung anwesend sein und zu der Angelegenheit Stellung nehmen.