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Öffentliche Niederschrift (Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Erstellt
03.06.09, 00:00
Aktualisiert
03.06.09, 00:00

Inhalt der Datei

Euskirchen, 14.09.2004 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung am 06.09.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:50 Uhr Der Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung besteht aus 19 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Jülich MdL, Urban-Josef, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Eicks, Hans; Bad Münstereifel Klein, Edgar; Euskirchen Mertens, Johannes; Dahlem Nolden, Hans-Josef; Bad Münstereifel Dr. Pesch, Dieter; Mechernich Pick MdL, Clemens; Nettersheim Reidt, Josef; Schleiden Schmitz, Helmut; Hellenthal Schmitz, Peter; Kall Vogelsberg, Matthias; Mechernich Kolvenbach, Bernd; Euskirchen SPD Häger, Norbert; Euskirchen Schmitz, Hans; Mechernich Hergarten, Winfried; Schleiden Schmitz, Uwe; Kall FDP von Mayerhofen, Peter; Mechernich B 90/Grüne Dr. Danninger, Elisabeth; Weilerswist UWV Kucken, Michael; Weilerswist -2c) von der Verwaltung Landrat Rosenke Frau I. Schmitz, Stabsstellenleiterin 80 Herr Unterstetter, Geschäftsbereichsleiter IV Herr Blindert, Leiter Abt. 60 Frau H. Schmitz, Abt. 60 d) Sonstige Vertreter der Presse und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Caspers, Franz; Blankenheim SPD Hürten, Matthias; Bad Münstereifel Liebmann, Rainer; Weilerswist Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. TOP 2. Feststellung der Tagesordnung Die Verwaltung beantragt, die Vorlage V 330/2004 als TOP 3 in die Tagesordnung aufzunehmen. Der bisherige TOP 3 wird damit zu TOP 4. Die SPDFraktion zieht Ihren Antrag A 82/2004 (bisheriger TOP 4) unter Hinweis auf den neueren Antrag A 85/2004 zurück. Von Seiten der SPD-Fraktion wird nachgefragt, warum der in der letzten Sitzung erbetene Sachstandsbericht zu den LEP-Flächen nicht auf der Tagesordnung sei. Die Verwaltung erläutert, dass die Stadt Euskirchen und die Gemeinde Weilerswist bereits Beschlüsse gefasst haben, die weiteren Verhandlungen aber noch laufen. Vor einer endgültigen Vertragsentscheidung wird die Angelegenheit dem Ausschuss – voraussichtlich in der nächsten Sitzung vorgelegt. Die Tagesordnung wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Ergänzungen bzw. Änderungen einvernehmlich festgestellt. -3TOP 3. Regionalagentur für die Region Aachen (Neuausrichtung der Wirtschafts- und Arbeitspolitik in NRW) hier: Gründung einer BGB-Gesellschaft zwischen AGIT mbH und Regio Aachen e.V. V 330/2004 Von Seiten der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird angemerkt, dass durch die Bildung der BGBGesellschaft weitere Bürokratie aufgebaut werde, durch die weitere Kosten entstünden. Die CDU-Fraktion erteilt ihre Zustimmung mit dem Auftrag an den Landrat, zusätzliche Kosten für den Kreis zu vermeiden. Die Verwaltung bietet an, zu einer der nächsten Sitzungen den Aufsichtsratvorsitzenden und/oder den Geschäftsführer der AGIT einzuladen. Insbesondere soll dann der Nutzen für den Kreis durch die Beteiligung an der AGIT dargestellt werden. Dieser Vorschlag wird von allen Fraktionen begrüßt. Der Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung empfiehlt folgende Beschlussfassung: „Der Kreistag Euskirchen stimmt einer Beteiligung der AGIT mbH an der Agentur für die Region Aachen (Regionalagentur) GbR zu und empfiehlt dem Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der AGIT, dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags (Entwurf siehe Anlage 1) zuzustimmen. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres ist über den Fortbestand der Zulassungsvoraussetzungen nach § 108 Abs. 1 Nr. 3 und 8 der Gemeindeordnung NW zu befinden.“ Abstimmungsergebnis: TOP 4. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Keine gentechnisch veränderten Produkte im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN A 83/2004 Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erläutert auf Nachfrage, dass es sich bei den unter Ziffern 1 und 2 des Antrages genannten Fällen um den Bezug von Nahrungsmitteln durch den Kreis, im Auftrag des Kreises oder durch Einrichtungen des Kreises handelt. Von Seiten der Verwaltung wird angeregt, Fachleute zu diesem Thema zu hören und anschließend eine Entscheidung zu treffen. Der TOP wird einvernehmlich vertagt, damit in der nächsten Fachausschusssitzung weitere Informationen und fachliche Meinungen vorgetragen werden können. TOP 5. Reaktivierung der Eisenbahnnebenstrecke Kall - Hellenthal; A 85/2004 Kauf der Trasse hier: Antrag der SPD-Fraktion -4Verwaltungsergänzung 26.08.2004 Der Landrat gibt die ergänzende Erklärung ab, er beabsichtige nicht, die Oleftalbahn zu boykottieren. Der Wunsch, alle Kommunen des Kreises an das Schienennetz anzuschließen, bestehe weiterhin. Auch sei er sich der besonderen Bedeutung der Schienenstrecke Kall-Hellenthal durch den Nationalpark und die bevorstehende Öffnung der Burg Vogelsang bewusst. Die Strecke Kall – Hellenthal sei aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Voraussetzungen in drei Abschnitte zu unterteilen: Für den Bereich Kall – Höddelbusch sei der Betrieb bis 2005 durch Truppentransporte gesichert. Die Teilstrecke Höddelbusch – Schleiden sei nach ihm vorliegenden Informationen an das private Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) RSE unbefristet verpachtet. Für den Abschnitt Schleiden – Hellenthal, der bereits stillgelegt ist, werde zur Zeit durch die DB Imm eine Entbehrlichkeitsprüfung durchgeführt, so dass hier derzeit ein Verkauf nicht anstehe. Nach Auskunft der DB Netz AG stehe ein Rückbau der gesamten Trasse z.Zt. nicht an. Für den Kauf relevante Fragen stünden zudem noch offen. Beispielsweise müsse noch geprüft werden, ob Grundstücke der Gemeinden für den Bau der Bahnstrecke kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus müsse geklärt werden, ob das Land bzw. der VRS bei Reaktivierung der Strecke eine Einsparung von Schienenkilometern auf anderen Strecken im Kreis Euskirchen fordert. Zudem sei zu ermitteln, welche Schäden an Oberbau und Tunnel bestehen. Schließlich seien Aussagen zu treffen, inwiefern die bestehenden Sicherungseinrichtungen ausreichend sind und in welcher Höhe in die Strecke investiert werden muss. Ferner wird darauf hingewiesen, dass z.Zt. kein privates EIU bereit ist, die Strecke zu den bisherigen Konditionen zu betreiben, und die Finanzierung des Betriebes über den laufenden Probebetrieb hinaus nicht gesichert ist. Die SPD-Fraktion beanstandet, dass seit dem ersten Beschluss zum Kauf der Schienenstrecke kaum etwas geschehen sei. Wichtige Fragen hätten viel früher abgeklärt werden können. Da der DB AG seit 5 Jahren kein konkretes Angebot gemacht wurde, könne diese jederzeit beim EBA die Stilllegung der Strecke Kall – Höddelbusch beantragen. Nach der Stilllegung sei die Trasse nur noch ein Grundstück und damit wesentlich teurer. Es liege ein Preisangebot der DB AG i.H.v. ca 260 T€ für Kall – Höddelbusch und 210 TDM für Schleiden – Hellenthal vor. Dies entspreche einem Preis von 2,--€/m². Für diesen Preis müsse der Kreis die Schienenstrecke jetzt kaufen, da nach Wertgutachten und Stilllegung des letzten Teilstückes ein wesentlich höherer Preis gefordert werde. Es wird weiterhin angemerkt, dass durch den finanzierten Probebetrieb die Auflage in einem Vertrag, den Betrieb weiterzuführen, für ein Jahr ohne weitere Kosten erfüllt sei. Für ein evtl. weiteres Jahr sei der Wochenendbetrieb durch den Kreis finanzierbar. Von Seiten der Verwaltung wird nochmals darauf hingewiesen, dass z.Zt. weder eine gesetzliche noch eine von der DBNetz Z1 -5AG festgelegte Frist läuft. Die DBNetz AG habe bestätigt, dass der Kreis ein ernsthaftes Interesse am Kauf der Schienenstrecke gezeigt habe. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert den Landrat auf, kontinuierlich weiter mit der DB zu verhandeln. Da jedoch noch Prüfungen erforderlich seien und die Zeit nicht dränge, soll zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gekauft werden. Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass durch einen voreiligen Kauf unübersehbare Zahlungsverpflichtungen auf den Kreis zukommen, die über die Kreisumlage von den Kommunen und letztlich durch den Bürger zu zahlen wären. Dies könne man nicht verantworten. Es sei keine Eile geboten, da weder die Stilllegung des Abschnittes Kall - Höddelbusch noch der Rückbau des Abschnittes Schleiden – Hellenthal unmittelbar bevorstünden. Der Fortgang der Verhandlungen sei durch die Verwaltung ausreichend dargelegt. Die CDU-Fraktion erklärt, dass der Beschluss, die Schienenstrecke zu kaufen, weiterhin getragen wird, einem Kauf zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht zugestimmt wird. Zunächst sollen alle preisrelevanten Fragen geklärt und die Folgekosten konkretisiert werden. Der Vorsitzende lässt über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen: „Der Kreis kauft und sichert die Trasse der Eisenbahnstrecke Kall – Hellenthal.“ Abstimmungsergebnis: TOP 6. Mehrheitlich dagegen Landschaftsplan 32a Nettersheim hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 12.07.2004 Die Vorlage wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen. Das Ausschussmitglied Herr Pick nimmt wegen evtl. bestehender Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Der Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung empfiehlt folgende Beschlussfassung: „Der Kreistag beschließt, den als Anlage beigefügten Genehmigungsverfügungen der Bezirksregierung Köln zum Landschaftsplan Nettersheim vom 12.07.2004 und 27.08.2004 beizutreten. Für die in der Verfügung vom 12.07.2004 unter Ziffer A ausgenommen Teilflächen wird die Verwaltung beauftragt, den Eigentümern der von der Änderung betroffenen Grundstücke und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stel- V 321/2004 -6lungnahme innerhalb angemessener Frist gemäß § 29 Abs. 2 LG NW zu geben. Die in der Verfügung formulierten Auflagen werden mit folgenden Abweichungen beachtet: a) der Auflage Nr. 1 wird grundsätzlich gefolgt. Die betreffende Unberührtheitsklausel wird zur Klarstellung um den Halbsatz ergänzt: „... solange ein entsprechendes Vertragsangebot besteht“. b) der Auflage Nr. 2 wird gefolgt. c) der Auflage Nr. 3 wird mit der abweichenden Formulierung gefolgt. Die betreffende Unberührtheitsklausel wird ergänzt : „... und die Untere Landschaftsbehörde nach Prüfung des Einzelfalls eine Befreiung erteilt.“ d) der Auflage 4 wird gefolgt. e) der Auflage 5 wird gefolgt. f) der Auflage 6 wird auf Grundlage der erfolgten Änderungsgenehmigung vom 27.08.2004 gefolgt. Den ergänzenden Hinweisen wird bei der Erstellung der endgültigen Satzung gefolgt.“ Abstimmungsergebnis: TOP 7. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Landschaftsplan 40 Weilerswist hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 21.07.2004 Die Vorlage wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen. Die Ausschussmitglieder Frau Dr. Danninger und Herr Kucken nehmen wegen evtl. bestehender Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Der Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung empfiehlt folgende Beschlussfassung: „Der Kreistag beschließt, der als Anlage beigefügten Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln zum Landschaftsplan Weilerswist vom 21.07.04 beizutreten. Die in der Verfügung formulierten Auflagen werden mit folgenden Abweichungen beachtet: a) der Auflage Nr. 1 wird grundsätzlich gefolgt. Die betreffende Unberührtheitsklausel wird zur Klarstellung um den Halbsatz ergänzt: „ solange ein entsprechendes Vertragsangebot besteht“. b) der Auflage Nr. 2 wird gefolgt. c) der Auflage Nr. 3 wird gefolgt. d) der Auflage Nr. 4 wird gefolgt. Die Unberührtheitsklausel zum NSG „Naturnahe Abschnitte des Swistbaches“ wird dahingehend geändert, dass ausschließlich auf den gültigen Unterhaltungsplan „Swist“ Bezug genommen wird. e) der Auflage Nr. 5 wird gefolgt. f) der Auflage Nr. 6 wird gefolgt. V 322/2004 -7Ferner werden die Hinweise bei der Erstellung des endgültigen Satzungsexemplars berücksichtigt.“ Abstimmungsergebnis: TOP 8. Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Landschaftsplan 28 Mechernich V 323/2004 a) Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 05.07. bis 04.08.2004 b) Satzungsbeschluss Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass zur Zeit bei der Stadt Mechernich der Flächennutzungsplan erstellt werde. Um Überschneidungen zu vermeiden, wird darum gebeten, den Beschluss über den Landschaftsplan noch zurückzustellen, da keine Eile geboten sei. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass der Kreis Gefahr laufe, die zur Planaufstellung gewährten Fördermittel zurückzahlen zu müssen, falls die Rechtskraft nicht noch in 2004 erfolge. Zudem würden Fördermittel im Kulap reduziert und damit der Haushalt 2005 stärker belastet. Ferner seien die Festsetzungen im LP mit der Stadt Mechernich abgestimmt worden. Lediglich die Änderung in der Präambel, die sich auf das Verfahren bei sich widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen in FNP und LP bezieht, sei der Stadt noch nicht bekannt, da dieses Verfahren erst kurz vor Erstellung der Vorlagen für diese Sitzung mit der Bezirksregierung abgestimmt wurde. Dieser Punkt bringe der Stadt eine wesentliche Verbesserung im Hinblick auf das weitere FNP-Verfahren, andernfalls wäre die Bezirksregierung weiterhin für die Aufhebung des Landschaftsschutzes zuständig. Die Thematik soll kurzfristig mit der Stadt Mechernich abgestimmt und der LP dem Kreisausschuss und dem Kreistag in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Gegen dieses Vorgehen bestehen seitens des Ausschusses keine Bedenken. Eine Abstimmung über eine Beschlussempfehlung für den Kreistag erfolgt daher nicht. TOP 9. Landschaftsplan 44b Zülpicher Börde Beschluss über die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes gem. § 29 Abs. 2 Landschaftsgesetz NW Der Ausschussvorsitzende, Herr Jülich, nimmt wegen evtl. bestehender Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Er übergibt die Sitzungsleitung für diesen TOP an den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Herrn Reidt. Die Vorlage wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung empfiehlt folgende Beschlussfassung: V 324/2004 -8„Der Kreistag beschließt gemäß § 29 Abs. 2 LG NW ein vereinfachtes Änderungsverfahren für die in der Begründung dargelegten textlichen Änderungen des Landschaftsplanes Zülpicher Börde durchzuführen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Der Vorsitzende bedankt sich für die Teilnahme und für die gute Zusammenarbeit in dieser Legislaturperiode und schließt die Sitzung um 18:50 Uhr. Die angeführten Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Jülich gez. Blindert Vorsitzende(r) Schriftführer Gesehen: gez. Rosenke Landrat