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Beschlusstext (Landschaftsplan 40 Weilerswist hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 21.07.2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Landschaftsplan 40 Weilerswist
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 21.07.2004)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung am 06.09.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Die Vorlage wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen. Die Ausschussmitglieder Frau Dr. Danninger und Herr Kucken nehmen wegen evtl. bestehender Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Der Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung empfiehlt folgende Beschlussfassung: „Der Kreistag beschließt, der als Anlage beigefügten Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln zum Landschaftsplan Weilerswist vom 21.07.04 beizutreten. Die in der Verfügung formulierten Auflagen werden mit folgenden Abweichungen beachtet: a) der Auflage Nr. 1 wird grundsätzlich gefolgt. Die betreffende Unberührtheitsklausel wird zur Klarstellung um den Halbsatz ergänzt: „ solange ein entsprechendes Vertragsangebot besteht“. b) der Auflage Nr. 2 wird gefolgt. c) der Auflage Nr. 3 wird gefolgt. d) der Auflage Nr. 4 wird gefolgt. Die Unberührtheitsklausel zum NSG „Naturnahe Abschnitte des Swistbaches“ wird dahingehend geändert, dass ausschließlich auf den gültigen Unterhaltungsplan „Swist“ Bezug genommen wird. e) der Auflage Nr. 5 wird gefolgt. f) der Auflage Nr. 6 wird gefolgt. Ferner werden die Hinweise bei der Erstellung des endgültigen Satzungsexemplars berücksichtigt.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)