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Beschlusstext (Landschaftsplan 32a Nettersheim hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 12.07.2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Landschaftsplan 32a Nettersheim
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 12.07.2004)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung am 06.09.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Die Vorlage wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen. Das Ausschussmitglied Herr Pick nimmt wegen evtl. bestehender Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Der Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung empfiehlt folgende Beschlussfassung: „Der Kreistag beschließt, den als Anlage beigefügten Genehmigungsverfügungen der Bezirksregierung Köln zum Landschaftsplan Nettersheim vom 12.07.2004 und 27.08.2004 beizutreten. Für die in der Verfügung vom 12.07.2004 unter Ziffer A ausgenommen Teilflächen wird die Verwaltung beauftragt, den Eigentümern der von der Änderung betroffenen Grundstücke und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gemäß § 29 Abs. 2 LG NW zu geben. Die in der Verfügung formulierten Auflagen werden mit folgenden Abweichungen beachtet: a) der Auflage Nr. 1 wird grundsätzlich gefolgt. Die betreffende Unberührtheitsklausel wird zur Klarstellung um den Halbsatz ergänzt: „... solange ein entsprechendes Vertragsangebot besteht“. b) der Auflage Nr. 2 wird gefolgt. c) der Auflage Nr. 3 wird mit der abweichenden Formulierung gefolgt. Die betreffende Unberührtheitsklausel wird ergänzt : „... und die Untere Landschaftsbehörde nach Prüfung des Einzelfalls eine Befreiung erteilt.“ d) der Auflage 4 wird gefolgt. e) der Auflage 5 wird gefolgt. f) der Auflage 6 wird auf Grundlage der erfolgten Änderungsgenehmigung vom 27.08.2004 gefolgt. Den ergänzenden Hinweisen wird bei der Erstellung der endgültigen Satzung gefolgt.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)