Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung am 06.09.2004 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher
Ring 32
Die Vorlage wird ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.
Das Ausschussmitglied Herr Pick nimmt wegen evtl. bestehender Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.
Der Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung empfiehlt folgende Beschlussfassung:
„Der Kreistag beschließt, den als Anlage beigefügten Genehmigungsverfügungen der Bezirksregierung Köln zum Landschaftsplan Nettersheim vom 12.07.2004 und 27.08.2004 beizutreten.
Für die in der Verfügung vom 12.07.2004 unter Ziffer A ausgenommen Teilflächen wird die Verwaltung beauftragt, den Eigentümern der von der Änderung betroffenen Grundstücke und den
berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gemäß § 29 Abs. 2
LG NW zu geben.
Die in der Verfügung formulierten Auflagen werden mit folgenden Abweichungen beachtet:
a) der Auflage Nr. 1 wird grundsätzlich gefolgt. Die betreffende Unberührtheitsklausel wird zur Klarstellung um
den Halbsatz ergänzt: „... solange ein entsprechendes
Vertragsangebot besteht“.
b) der Auflage Nr. 2 wird gefolgt.
c) der Auflage Nr. 3 wird mit der abweichenden Formulierung gefolgt. Die betreffende Unberührtheitsklausel wird
ergänzt :
„... und die Untere Landschaftsbehörde nach Prüfung
des Einzelfalls eine Befreiung erteilt.“
d) der Auflage 4 wird gefolgt.
e) der Auflage 5 wird gefolgt.
f) der Auflage 6 wird auf Grundlage der erfolgten Änderungsgenehmigung vom 27.08.2004 gefolgt.
Den ergänzenden Hinweisen wird bei der Erstellung der
endgültigen Satzung gefolgt.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)