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Beschlusstext (Einwohnerantrag vom 18.02.2014 auf Erhalt des Schützenplatzes/Parkplatzes an der St.-Rochus-Straße in Bedburg-Kaster a) Feststellung der Zulässigkeit b) Sachentscheidung über den Antrag der Einwohner/-innen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
24.04.14, 18:00
Aktualisiert
24.04.14, 18:00
Beschlusstext (Einwohnerantrag vom 18.02.2014 auf Erhalt des Schützenplatzes/Parkplatzes an der St.-Rochus-Straße in Bedburg-Kaster
a) Feststellung der Zulässigkeit
b) Sachentscheidung über den Antrag der Einwohner/-innen) Beschlusstext (Einwohnerantrag vom 18.02.2014 auf Erhalt des Schützenplatzes/Parkplatzes an der St.-Rochus-Straße in Bedburg-Kaster
a) Feststellung der Zulässigkeit
b) Sachentscheidung über den Antrag der Einwohner/-innen)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 35. Sitzung des Rates am Dienstag, den 25.03.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:50 Uhr TOP Betreff 2 Einwohnerantrag vom 18.02.2014 auf Erhalt des Schützenplatzes/Parkplatzes an der St.-Rochus-Straße in Bedburg-Kaster a) Feststellung der Zulässigkeit b) Sachentscheidung über den Antrag der Einwohner/-innen Frau Steinhäuser zeigt kurz das Verfahren im Stadtentwicklungsausschuss auf, der in seiner Sitzung am 25.02.2014 den Aufstellungsbeschluss über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster in Gänze aufgehoben hat. In der Folgezeit habe man sich mit den Vertretern des Einwohnerantrags und deren Zielen intensiver auseinandergesetzt. Aufgrund der dadurch gewonnenen Erkenntnisse schlägt sie vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter b) Sachentscheidung Punkt 1 derart abzuändern, dass dem Einwohnerantrag, den Schützenplatz in seiner Funktion zu erhalten und den Aufstellungsbeschluss so zu ändern, dass der Schützenplatz ausgeklammert wird, zugestimmt wird. Daraus resultierend wird weiterhin vorgeschlagen, dass unter b) Sachentscheidung Punkt 2 der Beschlussvorschlag wie folgt lautet: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in der 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der 9. Wahlperiode den Bebauungsplan Nr. 15/Kaster auf die Tagesordnung zu setzen, über den Sachstand zu berichten und an den weiteren Änderungen zu arbeiten. Herr Dr. Kippels äußert seine Verwunderung über die Ausführungen. Die Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss ist nach ausführlicher Beratung getroffen worden, da sich keine Alternativen für den Schützenplatz abgezeichnet haben. Um entsprechende Rechtssicherheit zu schaffen, habe man damals einstimmig die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster gefasst. Eine den neuen Entwicklungen angepasste Stadtentwicklung für den Ortsteil Kaster war ebenfalls Bestandteil der damaligen Diskussion und lässt sich mit dem `alten´ nun mehr wieder bestehenden Planungsrecht umsetzen. Ein Handlungsbedarf ist hier nicht gegeben. Herr Mitter bedauert, dass durch den Aufhebungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses die bereits erfolgten Planungen und Arbeiten praktisch umsonst geworden sind. Um diesen Planungsvorsprung für die weitere städtebauliche Entwicklung Kaster nutzen zu können und dem Einwohnerantag in Gänze zu entsprechen, schlägt er die Ergänzung des Beschlussvorschlags um Punkt 3 bei Ziffer b) Sachentscheidung mit folgendem Wortlaut 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses einen Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster vorzubereiten. Das Plangebiet umfasst die Fläche des Aufstellungsbeschlusses zur 12. Änderung unter Berücksichtigung der Gebietsreduzierung entsprechend dem Einwohnerantrag. vor. Herr Spielmanns erklärt, dass die FWG-Fraktion den Vorschlag der FDP befürworte. Bürgermeister Koerdt erläutert für die Zuhörer die durch den Aufhebungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses entstandene Problematik. Auch Herr Coumanns schließt sich der Erweiterung des Beschlussvorschlages wie von Herrn Mitter vorgetragen an. Er dankt den Vertretern des Einwohnerantrags für ihre Hartnäckigkeit, die Intentionen des Antrags nochmals zu verdeutlichen. Es sei gerade nicht beabsichtigt, die Entwicklung des Ortsteils Kaster durch Aufhebung des gesamten Aufstellungsbeschlusses einzuschränken. Die im Rahmenplan Kaster noch verbleibenden Punkte sollen weiter entwickelt und umgesetzt werden. Dies lasse sich durch den ergänzten Beschlussvorschlag sicherstellen. Nach ausführlicher Diskussion lässt Bürgermeister Koerdt über den Beschlussvorschlag in der von Herrn Mitter vorgeschlagenen ergänzten Form abstimmen. Beschluss: a) Feststellung der Zulässigkeit Der Rat der Stadt Bedburg stellt gem. § 25 Abs. 7 Satz 1 Gemeindeordnung NRW fest, dass der Einwohnerantrag vom 18.02.2014 auf Erhalt des Schützenplatzes/Parkplatzes an der St.-RochusStraße in Bedburg-Kaster zulässig ist. b) Sachentscheidung über den Antrag der Einwohner/-innen gem. § 25 Abs. 7 Satz 2 Gemeindeordnung NRW Der Rat der Stadt Bedburg stellt fest 1. dass der Stadtentwicklungsausschuss am 25.02.2014 in eigener Zuständigkeit den Aufstellungsbeschlusses über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster vom 26.02.2008 aufgehoben hat, 2. dass durch diesen Beschluss dem formulierten Ziel des Einwohnerantrages insoweit entsprochen wird, dass das Gebiet nordöstlich der Stresemannstraße und des Wirtschaftsweges Richtung des Sportplatzes Am Tiergarten sowie nördlich der St.-Rochus-Straße in seiner bisherigen Nutzung als Schützenplatz/Parkplatz erhalten bleibt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses einen Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster vorzubereiten. Das Plangebiet umfasst die Fläche des Aufstellungsbeschlusses zur 12. Änderung unter Berücksichtigung der Gebietsreduzierung entsprechend dem Einwohnerantrag. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 25.03.2014 Seite 2