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Beschlusstext (4. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
50 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Beschlusstext (4. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung))

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Stadt Wesseling Wesseling, den 19.03.2010 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 1. Sitzung des Betriebsausschusses vom Mittwoch, den 09.12.2009 um 18:00 Uhr Tagungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wesseling GmbH 6. 4. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) Vorlagennummer: 207/2009 Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. S. 380), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen - Straßenreinigungsgesetz NW - (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706/SGV NW 2061) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 In § 5 Abs. 4 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten in der Stadt Wesseling (Straßenreinigungs- und Entgeltsatzung) vom 18. Dezember 2007 werden 1) 2) 3) unter Buchstabe a die Zahl „1,20“ durch die Zahl „1,24“, unter Buchstabe b die Zahl „20,90“ durch die Zahl „20,94“und unter Buchstabe c die Zahl „1,75“ durch die Zahl „1,93“ ersetzt. Artikel 2 Diese Änderung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)