Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreistages am 14.12.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 16.2.
Auflösung der St.-Michael-Schule zum 01.08.2005
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 3/2004
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
01.12.2004
14.12.2004
Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte
16.1 und 16.2 (V 29/2004 und A 3/2004) zusammen zu beraten.
Alle Fraktionsvorsitzenden beziehen sich in ihren Stellungnahmen zu der beabsichtigten Schließung der St. Michael-Schule
im Wesentlichen auf ihre Ausführungen in der Sitzung des
Kreisausschusses am 01.12.2004 (siehe Z 3/V 29/2004 und
Z 1/A 3/2004).
Herr Schulamtsdirektor Schreiber beantwortet Fragen der SPDFraktion zur Aufnahmekapazität des Sonderschulzweckverbandes Hellenthal-Kall-Schleiden (Astrid-Lindgren-Schule und
Hermann-Josef-Haus) für die Schülerinnen und Schüler der St.
Michael-Schule.
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD, FDP, UWV und
B 90/Grüne bemängeln in der weiteren Aussprache, dass die
Auswirkungen der Schließung der St. Michael-Schule nicht hinreichend dargelegt worden seien. Das vom Kreistag im Jahr
1998 beschlossene Konzept müsse überprüft, eine Zwischenbilanz gezogen werden.
Die Fraktionsvorsitzenden beantragen daher übereinstimmend,
die Entscheidung über die Schließung der St. Michael-Schule
zu vertagen und somit die Vorlage 29/2004 und den Antrag
3/2004 zur erneuten Beratung in den Fachausschuss zurückzuverweisen.
Diesem Antrag widersprechen namens der CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Reidt und Herr Kolvenbach. Vom Kreistag sei
im Jahr 1998 einstimmig ein Sonderschulkonzept verabschiedet
worden, das sich bewährt habe.
Der Vorsitzende stellt den Vertagungsantrag der Fraktionsvorsitzenden der SPD, FDP, UWV und B 90/Grüne zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
22 dafür
24 dagegen
Damit ist der Vertagungsantrag abgelehnt.
-2Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) appelliert nunmehr an die
Mitglieder des Kreistages, der Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 01.12.2004 zuzustimmen.
Von der Wirkung her handle es sich nicht um eine Schließung
der St. Michael-Schule, sondern nur um eine örtliche Verlagerung. Die Aufgaben der St. Michael-Schule sollen nunmehr vom
Sonderschulzweckverband wahrgenommen werden. Die
Standortverlagerung wäre für die betroffenen Schülerinnen und
Schüler sogar eine Verbesserung, da diese überwiegend aus
dem südlichen Kreisgebiet kämen.
Des Weiteren verweist Herr Kolvenbach auf die besonderen
sonderpädagogischen Maßnahmen, wie sie auch im Jugendhilfeausschuss angeregt und beschlossen worden seien (siehe
Z 4/V29/2004 und Z 2/A 3/2004).
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende unter Bezugnahme auf die Empfehlung des Kreisausschusses vom 01.12.2004 folgende Beschlussfassung zur Abstimmung:
Der Kreistag beschließt, die St. Michael-Schule, Schule für Erziehungshilfe (Sonderschule), in Mechernich-Strempt unter der
Voraussetzung zum 01.08.2005 aufzulösen, dass der Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden die zukünftige
Beschulung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf "Erziehungsschwierigkeit" aus Hellenthal, Kall und Schleiden zum 01.08.2005 sicherstellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich dafür