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Beschlusstext (Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die kooperative Zusammenarbeit auf der Basis einer Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen
hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die kooperative Zusammenarbeit auf der Basis einer Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II))

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreistages am 14.12.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 19.2. Umsetzung des SGB II im Kreis Euskirchen V 49/2004 hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 53 ff. SGB X über die kooperative Zusammenarbeit auf der Basis einer Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Kreistag 14.12.2004 Herr AV Poth berichtet über die letzten Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit und informiert insbesondere über die Themen - Berechnung der Stellen für die Leistungssachbearbeitung und das Vermittlungs- und Fallmanagement Festlegung / Änderung von maximalen Fallbeständen für die einzelnen Bereiche Änderung der Kündigungsklausel Finanzierung der Personal- und Sachkosten ARGE. Alle Bürgermeister hätten den Verhandlungsergebnissen zugestimmt. Der Kreistag stimmt der Vorlage 49/2004 zu und ermächtigt die Verwaltung, den der Vorlage 49/2004 als Anlage 2 beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vertrag gem. §§ 53 ff. SGB X über die kooperative Zusammenarbeit auf der Basis einer Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“ mit der Agentur für Arbeit in Brühl abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Z1