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Beschlusstext (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln Vorbeugender Hochwasserschutz)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln
Vorbeugender Hochwasserschutz)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 3. Sitzung des Kreistages am 14.12.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 24. Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln Vorbeugender Hochwasserschutz V 37/2004 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 22.11.2004 01.12.2004 14.12.2004 Der Kreistag beschließt, zur beabsichtigten Ausweisung der Überschwemmungsbereiche des Gebietsentwicklungsplans (GEP) für den Regierungsbezirk Köln - Sachlicher Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ Teil 1 - Region Köln, Bonn/ RheinSieg und Wassereinzugsgebiet der Erft - bei der Bezirksregierung Köln vorzutragen, dass die Festlegung der Überschwemmungsbereiche im Gebietsentwicklungsplan solange zurückzustellen ist, bis aktuelle Berechnungen im Rahmen der Ausweisung der Überschwemmungsgebiete unter Berücksichtigung bestehender Hochwasserschutz- und Ausbaumaßnahmen vorliegen. Im Verfahren erwartet der Kreis Euskirchen eine erneute Beteiligung auf Grundlage der Berechnungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)