Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
163/2009
24.11.2009
Federführung: Fachbereich FB III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5.3
Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur
2, Flurstück 489, gelegen in Keldenich, Katholische Pfarrkirche
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem Ausnahmeantrag nach § 31
BauGB erklärt.
Alternativ:
Es verbleibt bei dem Beschluss des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom
04.11.2008 – Punkt 3.3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung -, das Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem Ausnahmeantrag nach § 31 BauGB nicht zu erklären.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 25. August 2008 und am 16. September 2008 sowie die Sitzung des Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses vom 04.11.2008 – Punkt 3.3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-. Die Verwaltung hat in diesen Sitzungen über die Absicht eines Mobilfunkbetreibers im Inneren der Pfarrkirche in Keldenich eine Mobilfunkanlage zu errichten,
berichtet. Es wurde zudem dargelegt, dass nach Rechtsauffassung des Kreises Euskirchen die Errichtung der Mobilfunkanlage gem. § 65 Abs. 1 Nr. 18 Bauordnung NRW genehmigungsfrei ist, jedoch da sie sich in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) befindet,
einer Ausnahmegenehmigung bedarf.
Vorlagen-Nr. 163/2009
Seite 2
In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 04.11.2008 wurde das
Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu dem vorgelegten Ausnahmeantrag nicht
erklärt. Der Beschluss des Ausschusses wurde dem Kreis Euskirchen mit Bericht vom
11.11.2008 mitgeteilt.
Darüber hinaus hat die Verwaltung in der vorgenannten Sitzung vorgeschlagen, weitere
Gespräche mit allen Beteiligten zu führen, um eine alternative Lösung zu finden.
Am 16.12.2008 fand dann unter Einschaltung eines Vertreters der Clearingstelle des
Städte- und Gemeindebundes ein Abstimmungsgespräch mit allen Beteiligten im Rathaus der Gemeinde Kall statt. Es wurde vereinbart, dass die Gemeinde Kall zusammen
mit dem Mobilfunkbetreiber mögliche Alternativstandorte zur Versorgung der Ortslage
Keldenich bzw. des Industriegebietes Kall erarbeiten soll. Weiterhin wurde sich darauf
geeinigt, dass der gestellte Ausnahmeantrag bis zur Entscheidung über den Standort
ausgesetzt werden soll. Über die Alternativstandorte wurde in der Sitzung des Planungs, Bau- und Umweltausschusses am 31.03.2009 von der Verwaltung berichtet.
Zwischenzeitlich hat der Betreiber schriftlich mitgeteilt, dass die Alternativstandorte und
somit auch eine „Mastlösung“, insbesondere aus unternehmensinternen Gründen nicht
in Frage kommen.
Mit Verfügung vom 21.09.2009 hat der Kreis Euskirchen, Untere Bauaufsichtsbehörde,
die Gemeinde erneut am Verfahren zwecks Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
zu dem Ausnahmeantrag gemäß § 31 BauGB beteiligt. Die Verwaltung geht davon aus,
dass der beantragte Standort genehmigungsfähig ist.
Auf mögliche Schadensersatzansprüche wegen rechtswidriger Versagung des Einvernehmens wird verwiesen.
Die Verwaltung hat zunächst fristwahrend das Einvernehmen nicht erklärt.