Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Anhebung des Droschkentarifs für den Kreis Euskirchen; hier: Anhörung gem. § 51 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG))

Daten

Kommune
Kall
Größe
10 kB
Datum
25.08.2008
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Anhebung des Droschkentarifs für den Kreis Euskirchen;
hier:  Anhörung gem. § 51 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Anhebung des Droschkentarifs für den Kreis Euskirchen;
hier:  Anhörung gem. § 51 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG))

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 94/2008 25.08.2008 Federführung: Fachbereich II An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Krause Beschlussfassung Mitzeichnung durch Kenntnisnahme Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Anhebung des Droschkentarifs für den Kreis Euskirchen; hier: Anhörung gem. § 51 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss nimmt den Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein - Taxi-Mietwagen e.V. - zur Kenntnis und stimmt der beantragten Anhebung des Droschkentarifs für den Kreis Euskirchen zu. Sachdarstellung: Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein - Taxi-Mietwagen e.V. - hat beim Kreis Euskirchen die Anhebung des Droschkentarifs für den Kreis Euskirchen wie folgt beantragt: 1. Grundgebühr: 2,80 € (bisher 2,40 €) 2. Fahrpreis werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr, je km 1,50 € (bisher 1,40 €) 3. Fahrpreis werktags von 22.00 bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, je km 4. Gebühr für die Wartezeit, je Stunde 5. Zuschlag für Großraumtaxi 1,60 € (bisher 1,50 €) 28,00 € (bisher 25,00 €) 5,50 € (bisher 5,20 €) Vorlagen-Nr. 94/2008 6. Zuschlag für Sitzendbeförderung von Rollstuhlfahrern Seite 2 7,80 € (bisher 7,50 €) Die Verfügung des Kreises Euskirchen vom 17.07.2008 sowie der Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr - Taxi-Mietwagen e.V. – mit Einzelheiten und Begründungen zur beantragten Tariferhöhung sind beigefügt.