Daten
Kommune
Kall
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
48/2008
08.04.2008
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Kenntnisnahme
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 2.464.9431
x
überplanmäßige Ausgabe erforderlich
bei HHSt. 2.464.9431
Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.464.3610
100.000
Euro
Euro
TOP 9
Erweiterung des Kindergartens Kall, Hüttenstraße;
hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 82 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 1.04.2008 - TOP 2
- beschließt der Rat, für die Erweiterung des Kindergartens Kall-Hüttenstraße um eine U3Gruppe bei HHSt. 2.464.9431 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von __________ € zu
genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 2.464.3610 (Zuschüsse).
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach § 19 (3) des neuen Kinderbildungsgesetzes hat
sich die Notwendigkeit ergeben, zum 01.08.2008 am Kindergarten Kall-Hüttenstraße eine
zusätzliche Gruppe für die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren einzurichten. Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat am 11.03.2008
- TOP 5 - der Einrichtung zugestimmt. Für diese zusätzliche Gruppe ist eine bauliche Erweiterung des Kindergartens erforderlich.
Wegen der Dringlichkeit wurde die Planungs- und Entwicklungsgemeinschaft Becker, Kall,
bereits von der Verwaltung mit der Erstellung eines Vorentwurfs beauftragt. Das Büro Becker wird den Vorentwurf in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
1.04.2008 vorstellen. Der Vorentwurf ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt.
Vorlagen-Nr. 48/2008
Seite 2
Bereits im Jahre 2006 hat die Verwaltung einen Antrag auf einen Landeszuschuss zum
Anbau eines Ruhe- und Wickelraumes (ohne weitere Nebenräume) gestellt. Über den Antrag wurde weder in 2006 noch in 2007 entschieden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen
2008 hat der Rat beschlossen, den Anbau ggf. auch ohne Landeszuschuss zu verwirklichen.
Inzwischen hat der Bund Mittel zum Ausbau der U3-Betreuung bereitgestellt. Die zur Umsetzung erforderlichen Landesrichtlinien sind in Vorbereitung. Danach wird mit einem Zuschuss in Höhe von 180.000,-- € gerechnet. Die Kosten der Erweiterung werden bis zur
Sitzung ermittelt.
Da im Vermögenshaushalt 2008 nur 100.000,-- € zur Verfügung stehen, ist die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erforderlich. Die Deckung erfolgt durch den zu erwartenden Zuschuss.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
01.04.2008 - TOP 2 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.