Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 15.05.2009
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 18. Sitzung des Hauptausschusses
vom Dienstag, den 12.05.2009 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
4.
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit an bestimmten Tagen in der Stadt
Wesseling
Vorlagennummer: 67/2009
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit an bestimmten Tagen in der Stadt
Wesseling vom
Aufgrund des § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes
(Gaststättenverordnung - GastV) vom 28. Februar 1997 (GV NW S. 17) wird von der Stadt
Wesseling als örtliche Ordnungsbehörde nach Beschluss des Rates der Stadt Wesseling vom
für das Gebiet der Stadt Wesseling folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Die allgemeine Sperrzeit wird für folgende Nächte aufgehoben:
a) Silvester: Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar,
b) Karneval: Nächte von Donnerstag auf Freitag vor Karneval, von Freitag auf Karnevalssamstag,
von Karnevalssamstag auf Sonntag, von Sonntag auf Rosenmontag und von Rosenmontag
auf Karnevalsdienstag,
c) 1. Mai: Nacht vom 30. April zum 1. Mai.
§2
An den Kirmessen in den einzelnen Ortsteilen der Stadt Wesseling wird die Sperrzeit für den
jeweiligen Ortsteil, in dem die Kirmes stattfindet, an den betreffenden Sonntagen, Montagen und
Dienstagen bis 3.00 Uhr hinausgeschoben. Das Verzeichnis der Kirmessen liegt beim
Ordnungsamt der Stadt Wesseling zur Einsicht offen.
§3
Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Wesseling in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit am 31. Dezember 2029.