Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit an bestimmten Tagen in der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlusstext (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit an bestimmten Tagen in der Stadt Wesseling)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 15.05.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 12.05.2009 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 4. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit an bestimmten Tagen in der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 67/2009 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Sperrzeit an bestimmten Tagen in der Stadt Wesseling vom Aufgrund des § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastV) vom 28. Februar 1997 (GV NW S. 17) wird von der Stadt Wesseling als örtliche Ordnungsbehörde nach Beschluss des Rates der Stadt Wesseling vom für das Gebiet der Stadt Wesseling folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Die allgemeine Sperrzeit wird für folgende Nächte aufgehoben: a) Silvester: Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar, b) Karneval: Nächte von Donnerstag auf Freitag vor Karneval, von Freitag auf Karnevalssamstag, von Karnevalssamstag auf Sonntag, von Sonntag auf Rosenmontag und von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag, c) 1. Mai: Nacht vom 30. April zum 1. Mai. §2 An den Kirmessen in den einzelnen Ortsteilen der Stadt Wesseling wird die Sperrzeit für den jeweiligen Ortsteil, in dem die Kirmes stattfindet, an den betreffenden Sonntagen, Montagen und Dienstagen bis 3.00 Uhr hinausgeschoben. Das Verzeichnis der Kirmessen liegt beim Ordnungsamt der Stadt Wesseling zur Einsicht offen. §3 Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit am 31. Dezember 2029.