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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Um- und Anbau des bestehenden Kindergartens (Erweiterung von 2 Gruppen) auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 21, Flurstück 490, gelegen in Kall, Leiengarten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Um- und Anbau des bestehenden Kindergartens (Erweiterung von 2 Gruppen) auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 21, Flurstück 490, gelegen in Kall, Leiengarten) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauantrag für den Um- und Anbau des bestehenden Kindergartens (Erweiterung von 2 Gruppen) auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 21, Flurstück 490, gelegen in Kall, Leiengarten)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 25/2008 01.04.2008 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 3.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvorhaben Bauantrag für den Um- und Anbau des bestehenden Kindergartens (Erweiterung von 2 Gruppen) auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 21, Flurstück 490, gelegen in Kall, Leiengarten Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 36 (1) BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB bezüglich Überschreitung der Baugrenzen in der vorgelegten Form zu erklären. Im übrigen sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einzuhalten. Der Antragsteller hat mit den Versorgungsträgern abzuklären, ob evtl. bestehende Leitungsrechte durch die Planung tangiert werden. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, an den bestehenden Kindergarten auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 21, Flurstück 490, gelegen in Kall, Leiengarten, anzubauen. Mit dem Anbau ist geplant, den Kindergarten um zwei Gruppenräume zu erweitern. Der neue Eingang ist zur Straße „Leiengarten“ hin geplant. Des Weiteren werden insgesamt 4 Stellplätze (2 für Pkw und 2 für Kleinbusse) errichtet. Da die Straße „Leiengarten“ nur eine geringe Ausbaubreite hat, wird zusätzlich auf dem Grundstück des Kindergartens eine Wendemöglichkeit geschaffen. Im Kindergarten sollen behinderte und nicht behinderte Kinder im Vorschulalter zusammen betreut werden. Der bisherige Standort in Sötenich, Schulstraße 9 - Kindergarten für behinderte Kinder - wird aufgegeben. Vorlagen-Nr. 25/2008 Seite 2 Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist als Anlage 1 der Einladung beigefügt. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist es erforderlich, die bestehenden Baugrenzen gemäß Einzeichnung im bestehenden Lageplan zu überschreiten und das Bauvorhaben zum Teil auf der Grünfläche „Spielplatz“ bzw. auf der gekennzeichneten Fläche „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ zu errichten. Bereits mit der 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wurde beschlossen, die geplante Zuwegung zum Kindergarten über die Parzelle Gemarkung Kall, Flur 21, Flurstück 82, aufzugeben; statt dessen verbleibt es bei der tatsächlich vorhandenen Zuwegung über die Parzelle 119. Durch Fortführungsvermessung wurde aus Flurstück 82 zwischenzeitlich 493 + 496. Aus dem alten Flurstück 119 ist die Parzelle 490 hervorgegangen. Der geplante Erweiterungsbau fügt sich in die Bestandsbebauung und das bauliche Umfeld ein. Der vorhandene Weg bleibt zur Nutzung durch die Anwohner und Besucher des Kindergartens vollständig erhalten. Durch die Bebauung verbleibt ein Abstand zu den Nachbargrundstücken von über 9 Metern erhalten, so dass der Erweiterungsbau unter Würdigung der nachbarlichen Interessen erfolgt. Der geplante Anbau bietet zudem Schallschutz zu den benachbarten Anliegern der Flurstücke 67, 68, und 419. Die Verwaltung schlägt somit vor, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB zu dem Befreiungsantrag zu erklären. Der Antragsteller hat mit den Versorgungsträgern abzuklären, ob evtl. bestehende Leitungsrechte durch die Planung tangiert werden. Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.