Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
25/2008
01.04.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
3.1
Vorliegende Bauanträge und Bauvorhaben
Bauantrag für den Um- und Anbau des bestehenden Kindergartens (Erweiterung von 2 Gruppen) auf dem Grundstück Gemarkung Kall, Flur 21, Flurstück
490, gelegen in Kall, Leiengarten
Beschlussvorschlag:
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen zu der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 36 (1)
BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB bezüglich Überschreitung der Baugrenzen in der
vorgelegten Form zu erklären.
Im übrigen sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ einzuhalten. Der
Antragsteller hat mit den Versorgungsträgern abzuklären, ob evtl. bestehende Leitungsrechte durch die Planung tangiert werden.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, an den bestehenden Kindergarten auf dem Grundstück
Gemarkung Kall, Flur 21, Flurstück 490, gelegen in Kall, Leiengarten, anzubauen. Mit dem
Anbau ist geplant, den Kindergarten um zwei Gruppenräume zu erweitern. Der neue Eingang ist zur Straße „Leiengarten“ hin geplant. Des Weiteren werden insgesamt 4 Stellplätze
(2 für Pkw und 2 für Kleinbusse) errichtet. Da die Straße „Leiengarten“ nur eine geringe
Ausbaubreite hat, wird zusätzlich auf dem Grundstück des Kindergartens eine Wendemöglichkeit geschaffen.
Im Kindergarten sollen behinderte und nicht behinderte Kinder im Vorschulalter zusammen
betreut werden. Der bisherige Standort in Sötenich, Schulstraße 9 - Kindergarten für behinderte Kinder - wird aufgegeben.
Vorlagen-Nr. 25/2008
Seite 2
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“. Ein Auszug aus
dem Bebauungsplan ist als Anlage 1 der Einladung beigefügt.
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist es erforderlich, die bestehenden Baugrenzen gemäß
Einzeichnung im bestehenden Lageplan zu überschreiten und das Bauvorhaben zum Teil
auf der Grünfläche „Spielplatz“ bzw. auf der gekennzeichneten Fläche „Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht“ zu errichten. Bereits mit der 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wurde beschlossen, die geplante Zuwegung zum Kindergarten über die
Parzelle Gemarkung Kall, Flur 21, Flurstück 82, aufzugeben; statt dessen verbleibt es bei
der tatsächlich vorhandenen Zuwegung über die Parzelle 119. Durch Fortführungsvermessung wurde aus Flurstück 82 zwischenzeitlich 493 + 496. Aus dem alten Flurstück 119 ist
die Parzelle 490 hervorgegangen.
Der geplante Erweiterungsbau fügt sich in die Bestandsbebauung und das bauliche Umfeld
ein. Der vorhandene Weg bleibt zur Nutzung durch die Anwohner und Besucher des Kindergartens vollständig erhalten. Durch die Bebauung verbleibt ein Abstand zu den Nachbargrundstücken von über 9 Metern erhalten, so dass der Erweiterungsbau unter Würdigung
der nachbarlichen Interessen erfolgt. Der geplante Anbau bietet zudem Schallschutz zu den
benachbarten Anliegern der Flurstücke 67, 68, und 419.
Die Verwaltung schlägt somit vor, das Einvernehmen gem. § 36 (1) BauGB in Verbindung
mit § 31 (2) BauGB zu dem Befreiungsantrag zu erklären. Der Antragsteller hat mit den
Versorgungsträgern abzuklären, ob evtl. bestehende Leitungsrechte durch die Planung
tangiert werden.
Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge aus den Bauvorlagen als Anlage 2 der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.