Daten
Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
119/2008
02.09.2008
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 1.451.7180
15.000
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Euro
TOP 2
Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt,
folgende Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit zu gewähren:
1. Shotokan-Karate-Do Kall e.V.
€
2. Musikverein Sötenich
500,-- €
3. St. Rochus Schützenbruderschaft Wahlen
110,-- €
4. Musikkapelle Kall e.V.
875,-- €
5. Katholisches Pfarramt Kall
350,-- €
6. TV Kall 1908 e.V.
2.446,50 €
7. Reitergemeinschaft e.V. Keldenich
€
8. SG Jugend Urfttal
€
Den übrigen Antragstellern wird ein Anerkennungsbetrag von 100,-- € bewilligt.
Der verbleibende Restbetrag wird für künftige Projekte verwendet und ins Haushaltsjahr
2009 übertragen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung vom
11.03.2008 beschlossen, dass die Vergabe der Zuschüsse unter Beachtung der folgenden Kriterien erfolgen soll.
1.
2.
3.
4.
5.
Projektbeschreibung
Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenbeteiligung
Festlegung eines zeitlichen Rahmens, in dem das Projekt stattfinden soll
Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis erfolgen
Frist zur Antragstellung
Seitens der Verwaltung sind 50 in Frage kommende Vereine und Institutionen angeschrieben worden. Es wurden 12 Anträge eingereicht, von denen nicht alle die o.a. Kriterien erfüllen. Einige Anträge richten sich ausschließlich auf die Förderung von investiven
Vorhaben.
Eine Aufstellung der eingereichten Anträge mit den geplanten Vorhaben ist beigefügt.
Bei den Projekten, die aus Sicht der Verwaltung als förderungswürdig anzusehen sind,
ist in der Aufstellung ein Förderbetrag ausgewiesen. Dieser beträgt rd. 50 % der Kosten.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die verbleibenden Vorhaben, die den o.a. Förderbestimmungen nicht entsprechen, mit einem Anerkennungsbetrag von 100,-- € zu fördern.
Der verbleibende Restbetrag kann für künftige Projekte verwendet und in das Haushaltsjahr 2009 übertragen werden.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
119/2008
02.09.2008
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Krause
Frau Klinkhammer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
x
Mittel verfügbar
bei HHSt. 1.451.7180
15.000
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Euro
Tischvorlage zu TOP 2
TOP 2
Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt,
folgende Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit zu gewähren:
1. Shotokan-Karate-Do Kall e.V.
450,00 €
2. Musikverein Sötenich
500,00 €
3. St. Rochus Schützenbruderschaft Wahlen
110,00 €
4. Musikkapelle Kall e.V.
875,00 €
5. Katholisches Pfarramt Kall
350,00 €
6. TV Kall 1908 e.V.
7. Reitergemeinschaft e.V. Keldenich
8. SG Jugend Urfttal
2.446,50 €
132,00 €
2283,50 €
Den übrigen Antragstellern wird ein Anerkennungsbetrag von 100,-- € bewilligt.
Der verbleibende Restbetrag wird für künftige Projekte verwendet und ins Haushaltsjahr
2009 übertragen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung vom
11.03.2008 beschlossen, dass die Vergabe der Zuschüsse unter Beachtung der
folgenden Kriterien erfolgen soll.
1.
2.
3.
4.
5.
Projektbeschreibung
Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenbeteiligung
Festlegung eines zeitlichen Rahmens, in dem das Projekt stattfinden soll
Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis erfolgen
Frist zur Antragstellung
Seitens der Verwaltung sind 50 in Frage kommende Vereine und Institutionen angeschrieben worden. Es wurden 12 Anträge eingereicht, von denen nicht alle die o.a. Kriterien erfüllen. Einige Anträge richten sich ausschließlich auf die Förderung von investiven Vorhaben.
Eine Aufstellung der eingereichten Anträge mit den geplanten Vorhaben ist beigefügt.
Bei den Projekten, die aus Sicht der Verwaltung als förderungswürdig anzusehen sind,
ist in der Aufstellung ein Förderbetrag ausgewiesen. Dieser beträgt rd. 50 % der Kosten.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die verbleibenden Vorhaben, die den o.a. Förderbestimmungen nicht entsprechen, mit einem Anerkennungsbetrag von 100,-- € zu
fördern. Der verbleibende Restbetrag kann für künftige Projekte verwendet und in das
Haushaltsjahr 2009 übertragen werden.
Zwischenzeitlich liegen die Kostenaufstellungen des Shotokan-Karte-Do Kall e.V.,
der Reitergemeinschaft Keldenich und der SG Jugend Ufttal e.V. vor. Die Aufstellung der eingereichten Anträge mit den geplanten Vorhaben wurde entsprechend ergänzt und ist als Anlage beigefügt.