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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 119/2008 02.09.2008 FBL: SB: Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Krause Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.451.7180 15.000 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Euro TOP 2 Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, folgende Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit zu gewähren: 1. Shotokan-Karate-Do Kall e.V. € 2. Musikverein Sötenich 500,-- € 3. St. Rochus Schützenbruderschaft Wahlen 110,-- € 4. Musikkapelle Kall e.V. 875,-- € 5. Katholisches Pfarramt Kall 350,-- € 6. TV Kall 1908 e.V. 2.446,50 € 7. Reitergemeinschaft e.V. Keldenich € 8. SG Jugend Urfttal € Den übrigen Antragstellern wird ein Anerkennungsbetrag von 100,-- € bewilligt. Der verbleibende Restbetrag wird für künftige Projekte verwendet und ins Haushaltsjahr 2009 übertragen. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung vom 11.03.2008 beschlossen, dass die Vergabe der Zuschüsse unter Beachtung der folgenden Kriterien erfolgen soll. 1. 2. 3. 4. 5. Projektbeschreibung Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenbeteiligung Festlegung eines zeitlichen Rahmens, in dem das Projekt stattfinden soll Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis erfolgen Frist zur Antragstellung Seitens der Verwaltung sind 50 in Frage kommende Vereine und Institutionen angeschrieben worden. Es wurden 12 Anträge eingereicht, von denen nicht alle die o.a. Kriterien erfüllen. Einige Anträge richten sich ausschließlich auf die Förderung von investiven Vorhaben. Eine Aufstellung der eingereichten Anträge mit den geplanten Vorhaben ist beigefügt. Bei den Projekten, die aus Sicht der Verwaltung als förderungswürdig anzusehen sind, ist in der Aufstellung ein Förderbetrag ausgewiesen. Dieser beträgt rd. 50 % der Kosten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die verbleibenden Vorhaben, die den o.a. Förderbestimmungen nicht entsprechen, mit einem Anerkennungsbetrag von 100,-- € zu fördern. Der verbleibende Restbetrag kann für künftige Projekte verwendet und in das Haushaltsjahr 2009 übertragen werden. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 119/2008 02.09.2008 FBL: SB: Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Krause Frau Klinkhammer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. x Mittel verfügbar bei HHSt. 1.451.7180 15.000 über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro Euro Tischvorlage zu TOP 2 TOP 2 Gewährung von Zuschüssen zur projektbezogenen Jugendarbeit Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, folgende Zuschüsse für projektbezogene Jugendarbeit zu gewähren: 1. Shotokan-Karate-Do Kall e.V. 450,00 € 2. Musikverein Sötenich 500,00 € 3. St. Rochus Schützenbruderschaft Wahlen 110,00 € 4. Musikkapelle Kall e.V. 875,00 € 5. Katholisches Pfarramt Kall 350,00 € 6. TV Kall 1908 e.V. 7. Reitergemeinschaft e.V. Keldenich 8. SG Jugend Urfttal 2.446,50 € 132,00 € 2283,50 € Den übrigen Antragstellern wird ein Anerkennungsbetrag von 100,-- € bewilligt. Der verbleibende Restbetrag wird für künftige Projekte verwendet und ins Haushaltsjahr 2009 übertragen. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung vom 11.03.2008 beschlossen, dass die Vergabe der Zuschüsse unter Beachtung der folgenden Kriterien erfolgen soll. 1. 2. 3. 4. 5. Projektbeschreibung Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenbeteiligung Festlegung eines zeitlichen Rahmens, in dem das Projekt stattfinden soll Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis erfolgen Frist zur Antragstellung Seitens der Verwaltung sind 50 in Frage kommende Vereine und Institutionen angeschrieben worden. Es wurden 12 Anträge eingereicht, von denen nicht alle die o.a. Kriterien erfüllen. Einige Anträge richten sich ausschließlich auf die Förderung von investiven Vorhaben. Eine Aufstellung der eingereichten Anträge mit den geplanten Vorhaben ist beigefügt. Bei den Projekten, die aus Sicht der Verwaltung als förderungswürdig anzusehen sind, ist in der Aufstellung ein Förderbetrag ausgewiesen. Dieser beträgt rd. 50 % der Kosten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die verbleibenden Vorhaben, die den o.a. Förderbestimmungen nicht entsprechen, mit einem Anerkennungsbetrag von 100,-- € zu fördern. Der verbleibende Restbetrag kann für künftige Projekte verwendet und in das Haushaltsjahr 2009 übertragen werden. Zwischenzeitlich liegen die Kostenaufstellungen des Shotokan-Karte-Do Kall e.V., der Reitergemeinschaft Keldenich und der SG Jugend Ufttal e.V. vor. Die Aufstellung der eingereichten Anträge mit den geplanten Vorhaben wurde entsprechend ergänzt und ist als Anlage beigefügt.