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Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Gründung eines Gemeindesportverbandes)

Daten

Kommune
Kall
Größe
14 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Gründung eines Gemeindesportverbandes) Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport (Gründung eines Gemeindesportverbandes)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 117/2008 02.09.2008 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 1.2 Gründung eines Gemeindesportverbandes Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die schriftliche Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: In der Vergangenheit ist, mitunter auch in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, mehrfach die Bildung eines Gemeindesportverbandes angeregt worden. In den umliegenden Kommunen Hellenthal, Schleiden, Nettersheim, Mechernich und Blankenheim ist ein solcher Gemeinde- bzw. Stadtsportverband tätig. Ziel und Zweck der Bildung eines Gemeindesportverbandes in der Gemeinde Kall ist die Sportförderung innerhalb des Gemeindegebietes. Der Gemeindesportverband unterstützt die Aufgaben des KreisSportBundes Euskirchen (KSB Euskirchen), welcher für den gesamten Sport im Kreisgebiet zuständig ist. Der Gemeindesportverband fungiert als zentraler Ansprechpartner für die Vereine vor Ort und unterstützt diese bei der Vereinsarbeit. Zu den Hauptaufgaben des Gemeindesportverbandes zählen neben der politischen Vertretung des Sports auf kommunaler Ebene, die Beratung und Information von sportinteressierten Bürgern sowie sie Unterstützung des KSB Euskirchen bei der Durchführung von Schulungen und Projekten. Als Leistung erhält der Gemeindesportverband u.a. die Möglichkeit der selbstständigen Verteilung von Hallennutzungszeiten sowie ein Mitwirkungsrecht bei der Verteilung der Mittel aus der Sportstättenpauschale. Vorlagen-Nr. 117/2008 Seite 2 Zwecks Information zu diesem Thema hat die Verwaltung alle Vereine in der Gemeinde Kall zu einer ersten Besprechung am 18.06.2008 ins Rathaus eingeladen. Bei dem Termin wurden 14 Vereine durch insgesamt 23 Vereinsvertreter repräsentiert. Darüber hinaus waren anwesend der stellvertretende Vorsitzende des KSB Euskirchen, Herr Manfred Poth, und der Vertreter des KSB Euskirchen, Herr Markus Strauch. Im Verlauf der Besprechung wurden die Aufgaben eines Gemeindesportverbandes aufgezeigt sowie die Leistungen für diesen. Die Vereinsvertreter hatten die Gelegenheit, Fragen zur Thematik zu stellen und Bedenken bzw. Zustimmung zu äußern. Einerseits wird von den Vereinsvertretern grundsätzlich der Bedarf gesehen, den Sport im Raum Kall noch gezielter zu fördern und weiterzuentwickeln. Andererseits werden Bedenken geäußert, da die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Vereinen bisher gut ohne einen Gemeindesportverband funktionierte. Das Hauptproblem wird von den meisten Vertretern jedoch in der Personalfrage gesehen, da es zur Gründung eines Gemeindesportverbandes zunächst 7 Personen bedarf. Für den Vorstand werden später mindestens 3 Personen benötigt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich bei dem Termin am 18.06.2008 von den 23 anwesenden Vereinsvertretern zunächst 7 für die Gründung eines Gemeindesportverbandes aussprachen und 5 dagegen, bei 1 Enthaltung. 10 Vertreter waren unentschlossen und wünschten ein weiteres Treffen nach der Sommerpause, bei dem die Verwaltung detaillierte Informationen - insbesondere bezüglich der Personalfrage - und ein konkretes Konzept zur weiteren Vorgehensweise vorlegen soll. Im Gegenzug dazu ermitteln die Vereine bereits im Vorfeld mögliche Mitglieder für die Gründung bzw. den Vorstand des Gemeindesportverbandes, so dass sich bei dem folgenden Besprechungstermin zeigen wird, ob eine Gründung personell überhaupt durchführbar ist. Soweit dies gegeben ist, soll der Gemeindesportverband nach Möglichkeit zum 01.01.2009 tätig werden. Die Verwaltung wird die Vereine in Kürze zu einem weiteren Besprechungstermin einladen.