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Beschlusstext (Besetzung der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Besetzung der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 26. Sitzung des Kreistages am 21.09.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Der Kreistag benennt im Einvernehmen mit der Personalvertretung der Kreisverwaltung Euskirchen zum Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NW (LPVG) den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht, Herrn Götz Friederichs, und als dessen Stellvertreter Herrn Achim Könn, Personalratsvorsitzender bei der Stadt Euskirchen. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter und 6 Beisitzern, die je zur Hälfte aus dem Kreis der vom Kreistag und der Personalvertretung benannten Beisitzer zu entnehmen sind. Als Beisitzer benennt der Kreistag: Landrat Rosenke, Kreisverwaltungsdirektor Poth, Kreisoberverwaltungsrat Adams, Ltd. Kreisrechtsdirektor Rosell, Kreisoberrechtsrätin Fathmann und Kreisamtsrat Kastenholz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)