Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 26. Sitzung des Kreistages am 21.09.2004 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Kreistagsabgeordneten Clemens Pick
(CDU) und Gerhard Stentrup (SPD) wegen Befangenheit nicht
teilgenommen.
Der Kreistag beschließt, den der Vorlage 321/2004 als Anlage
beigefügten Genehmigungsverfügungen der Bezirksregierung
Köln zum Landschaftsplan Nettersheim vom 12.07.2004 und
27.08.2004 beizutreten.
Für die in der Verfügung vom 12.07.2004 unter Ziffer A ausgenommenen Teilflächen wird die Verwaltung beauftragt, den Eigentümern der von der Änderung betroffenen Grundstücke und
den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gemäß § 29
Abs. 2 LG NW zu geben.
Die in der Verfügung formulierten Auflagen werden mit folgenden Abweichungen beachtet:
a) Der Auflage Nr. 1 wird grundsätzlich gefolgt. Die betreffende
Unberührtheitsklausel wird zur Klarstellung um den Halbsatz ergänzt: „... solange ein entsprechendes Vertragsangebot besteht“.
b) Der Auflage Nr. 2 wird gefolgt.
c) Der Auflage Nr. 3 wird mit der abweichenden Formulierung
gefolgt. Die betreffende Unberührtheitsklausel wird ergänzt :
„... und die Untere Landschaftsbehörde nach Prüfung
des Einzelfalls eine Befreiung erteilt.“
d) Der Auflage 4 wird gefolgt.
e) Der Auflage 5 wird gefolgt.
f) Der Auflage 6 wird auf Grundlage der erfolgten Änderungsgenehmigung vom 27.08.2004 gefolgt.
Den ergänzenden Hinweisen wird bei der Erstellung der
endgültigen Satzung gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)