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Beschlusstext (Planfeststellung Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl hier: Planfeststellung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Verfahrenseinleitung zur Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlusstext (Planfeststellung Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl
hier: Planfeststellung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
        Verfahrenseinleitung zur Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 19.06.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 38. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 26.05.2009 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 17. Planfeststellung Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl hier: Planfeststellung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Verfahrenseinleitung zur Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses Vorlagennummer: 56/2009 1. Der Rat beschließt die Verfahrenseinleitung zur Änderung des für das Plangebiet „Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl“ geltenden Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998 (i.d.F. des Änderungsbescheides vom 07.01.2000) gemäß § 31 WHG für den im Stadtgebiet Wesseling liegenden Teil des Plangebietes (vgl. Übersichtsplan). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen der Stadt Brühl zur Verfahrenseinleitung gemäß § 31 WHG für den im Stadtgebiet Brühl liegenden Teil des Plangebietes (vgl. Übersichtsplan) herzustellen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Anträge bei der Planfeststellungsbehörde (Rhein- Erft- Kreis) einzureichen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)