Daten
Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 19.06.2009
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 38. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 26.05.2009 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
17.
Planfeststellung Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl
hier: Planfeststellung gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrenseinleitung zur Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses
Vorlagennummer: 56/2009
1.
Der Rat beschließt die Verfahrenseinleitung zur Änderung des für das Plangebiet
„Kiesabgrabung Wesseling/ Brühl“ geltenden Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998
(i.d.F. des Änderungsbescheides vom 07.01.2000) gemäß § 31 WHG für den im Stadtgebiet
Wesseling liegenden Teil des Plangebietes (vgl. Übersichtsplan).
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen der Stadt Brühl zur Verfahrenseinleitung
gemäß § 31 WHG für den im Stadtgebiet Brühl liegenden Teil des Plangebietes (vgl.
Übersichtsplan) herzustellen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Verfahrenseinleitung erforderlichen Anträge bei der
Planfeststellungsbehörde (Rhein- Erft- Kreis) einzureichen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)