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Beschlusstext (Gebührenordnung für das Stadtarchiv Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
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Stadt Wesseling Wesseling, den 19.06.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 38. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 26.05.2009 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 13. Gebührenordnung für das Stadtarchiv Wesseling Vorlagennummer: 25/2009 Auf Empfehlung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses und des Hauptausschusses wird folgender Beschluss gefasst: Gebührenordnung für das Stadtarchiv Wesseling Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV NW S. 514) sowie des § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV NW 2008 S. 8) und aufgrund des § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 1989 (GV NW S. 302), zuletzt geändert durch Artikel 69 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV NW S. 306) hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 26. Mai 2009 folgende Satzung beschlossen: §1 Gebührenfestsetzung Eine Gebühr für die Benutzung des Stadtarchivs Wesseling wird in den Fällen des § 2 erhoben, sofern nicht nach § 3 eine Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung zulässig ist. §2 Gebührentarif (1) Die Gebühren betragen für 1. schriftliche und mündliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen und Archivbehelfen erfordern, für jede angefangene halbe Stunde der aufgewandten Arbeitszeit 2. Anfertigung von Kopien, Ausdrucken, Rückvergrößerungen DIN A 4 Schwarz-Weiß 10,00 € 0,50 € DIN A 4 Farbe 0,75 € DIN A 3 Schwarz-Weiß 0,75 € DIN A 3 Farbe 1,00 € 3. Archivalienversendungen (in der Regel bis zu 3 Archivalieneinheiten und im Umfang von einem Archivkarton) für jede Sendung zuzüglich der entstehenden Portokosten 3,00 € 4. das Recht der einmaligen Veröffentlichung je nach Auflage bis 2.000 Exemplare bis 10.000 Exemplare je weitere angefangene 10.000 Exemplare 10,00 € 25,00 € 10,00 € bis zu einem Höchstsatz von 250,00 € je Seite bzw. Einzelstück. 5. das Recht der sonstigen Verwertung je Seite bzw. Einzelstück (nach Verwendungsart) Die Verwendung im Internet ist auf ein niedrig auflösendes Format beschränkt. 6. Bereitstellung von Dateien (Fotos oder Dokumente) per E-Mail oder Datenträger 2,50 € pro Scan 7. Ausdrucke von Fotos - auf Fotopapier bis zum Format A4 in Farbe oder SW 8. 2,50 € bis 25,00 € 3,00 € fotografische Aufnahmen, Vergrößerungen und Reproduktionen die Kosten, die von Laboratorien, Werkstätten oder anderen Organisationseinheiten dem Stadtarchiv in Rechnung gestellt werden. (2) Soweit durch diese Gebührenordnung nicht anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesseling. §3 Gebührenbefreiung (1) Die Einsichtnahme in das vom Stadtarchiv verwahrte Archivgut in den Räumen des Archivs ist gebührenfrei. (2) Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte ohne Nachforschungen in Archivbeständen und archivischen Hilfsmitteln sind gebührenfrei. (3) Für nachweisbar wissenschaftliche und stadtgeschichtliche Forschungen, für schulische Zwecke sowie für Amts- und Rechtshilfesachen werden keine Gebühren erhoben. (4) Gebühren für das Recht der Wiedergabe von Archivalien können ermäßigt oder erlassen werden, wenn der Archivträger ein besonderes Interesse an der Veröffentlichung hat. Von nicht kommerziellen Nutzern werden keine Verwertungs-Entgelte erhoben. (5) Aus Billigkeitsgründen kann die Leitung des Archivs von einer Erhebung der Gebühren nach § 2 Abs. 1-7 absehen. Bei amtlichen Benutzungen werden nur die Sachkosten berechnet. §4 Inkrafttreten (1) Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Beschluss der Sitzung des Rates vom 26.05.2009 Seite 2 (2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Stadtarchiv Wesseling in der Fassung vom 8. Oktober 2001 außer Kraft. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 26.05.2009 Seite 3