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Beschlusstext (Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.11.2006 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5. Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der V 267/2006 Offenen Kinder- und Jugendarbeit Jugendhilfeausschuss 23.11.2006 Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder Herr Funken, Frau von Sturm und Herr Pühringer an der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teilnehmen. Da dem Ausschuss kurzfristig eingegangene Schreiben einzelner Träger vorgelegt werden, beantragt Frau Mende eine Sitzungsunterbrechung. Die Mitglieder haben Gelegenheit, die Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen. Nach Eröffnung der Sitzung beantragt Frau Stolz, den Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 KJHG, eine Beschlussfassung bis zum 28.02.2007 zu vertagen, zu akzeptieren. Die AG bietet an, bis zu diesem Zeitpunkt Kriterien bezüglich der Personalbemessung zu erarbeiten. Frau Stolz ergänzt den Antrag dahingehend, dass die Kriterien objektiv, transparent, nachvollziehbar, allgemein gültig und einvernehmlich sind. In jedem Fall soll die Umsetzung der neuen Personalbemessung zum 01.07.2007 erfolgen. Der Antrag wird von allen Fraktionen unterstützt. Es wird eine Sitzungsunterbrechung gewünscht, um Frau von Sturm Gelegenheit zu geben, zu dem Antrag der AG gem. § 78 Stellung zu nehmen. Frau von Sturm erklärt, dass die AG bereit ist - unter Berücksichtigung der durch Frau Stolz beantragten Bedingungen - Kriterien zu erarbeiten. Nach Wiedereröffnung der Sitzung wird folgender Beschluss gefasst: Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Vertagung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Z1