Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.11.2006 im Sitzungssaal
II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5.
Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der V 267/2006
Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Jugendhilfeausschuss
23.11.2006
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder Herr Funken,
Frau von Sturm und
Herr Pühringer an der Beratung und Beschlussfassung wegen
Befangenheit nicht teilnehmen.
Da dem Ausschuss kurzfristig eingegangene Schreiben einzelner Träger vorgelegt werden,
beantragt Frau Mende eine Sitzungsunterbrechung. Die Mitglieder haben Gelegenheit, die
Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen.
Nach Eröffnung der Sitzung beantragt Frau Stolz, den Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft
gem. § 78 KJHG, eine Beschlussfassung bis zum 28.02.2007
zu vertagen, zu akzeptieren.
Die AG bietet an, bis zu diesem Zeitpunkt Kriterien bezüglich
der Personalbemessung zu erarbeiten. Frau Stolz ergänzt den
Antrag dahingehend, dass die Kriterien objektiv, transparent,
nachvollziehbar, allgemein gültig und einvernehmlich sind. In
jedem Fall soll die Umsetzung der neuen Personalbemessung
zum 01.07.2007 erfolgen. Der Antrag wird von allen Fraktionen
unterstützt.
Es wird eine Sitzungsunterbrechung gewünscht, um Frau von
Sturm Gelegenheit zu geben,
zu dem Antrag der AG gem. § 78 Stellung zu nehmen.
Frau von Sturm erklärt, dass die AG bereit ist - unter Berücksichtigung der durch Frau Stolz
beantragten Bedingungen - Kriterien zu erarbeiten.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung wird folgender Beschluss
gefasst:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Vertagung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Z1