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Beschlusstext (Antrag des Vereins "Kolosseum Gemünd e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Antrag des Vereins "Kolosseum Gemünd e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.11.2006 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7. Antrag des Vereins "Kolosseum Gemünd e.V." auf AnerV 268/2006 kennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Jugendhilfeausschuss 23.11.2006 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Kolosseum Gemünd e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Z1