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Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2009)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
46 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlusstext (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 21.01.2009 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 35. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 16.12.2008 um 18:03 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen für 2009 Vorlagennummer: 279/2008 Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 536,86 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 123,87 €. Der bis zum Ende der Legislaturperiode zustehende Betrag wird zum 01.01.2009 ausgezahlt – der Restbetrag nach Bildung der neuen Fraktionen. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird zum Jahresbeginn ein Abschlag gezahlt. Für eine Klausurtagung im Jahr erhalten die Fraktionen einen Grundbetrag von 255,65 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Mitglied von 51,13 €. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)