Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 4. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 07.04.2005:
3.
Bebauungsplan Nr. 08/10 "Brunsheide-Süd"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschluss:
AM Gräfe weist darauf hin, daß Punkt 3 des Beschlußvorschlages in Punkt 2 enthalten und somit
eine gesonderte Abstimmung überflüssig sei. Dem stimmt die Verwaltung zu, dennoch beschließt
der Hochbau- und Planungsausschuß gem. dem Beschlußvorschlag wie folgt:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“. Der Geltungsbereich ist aus den Anlagen
ersichtlich. Die Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt gem. §
3 BauGB die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuß beauftragt die Verwaltung gem. § 4 BauGB Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zur Äußerung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Danach wird von der Gemeinde gem. § 2
Abs. 4 BauGB festgelegt, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange
für die bauleitplanerische Abwägung erforderlich ist. Der rechtsgültige Landschaftsplan wird für
Bestandsaufnahme und Bewertung in der Umweltprüfung herangezogen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -