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Allgemeine Vorlage (Nutzung des ehem. Kindergartens Sötenich durch den Verein für Kampfkünste Kall e.V.)

Daten

Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
Allgemeine Vorlage (Nutzung des ehem. Kindergartens Sötenich durch den Verein für Kampfkünste Kall e.V.) Allgemeine Vorlage (Nutzung des ehem. Kindergartens Sötenich durch den Verein für Kampfkünste Kall e.V.)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 49/2009 26.05.2009 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 1.3 Nutzung des ehem. Kindergartens Sötenich durch den Verein für Kampfkünste Kall e.V. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 11.02.2008 beantragte der Shotokan Karate-Do Kall e.V. die Mietung von Räumlichkeiten im ehemaligen Kindergarten für Behinderte in Sötenich. Der Antrag lag dem Haupt- und Finanzausschuss -TOP 3 der nichtöffentlichen Sitzung am 08.04.2008 - zur Beschlussfassung darüber vor, ob das Objekt zur Vermietung ausgeschrieben werden sollte oder alternativ der Vereinsnutzung – und damit auch dem Shotokan - zugeführt werden sollte. Ein Beschluss wurde in dieser Sitzung nicht gefasst, weil vor der Entscheidung u.a. geklärt werden sollte, ob der Shotokan in anderen Gebäuden Nutzungszeiten frei macht, die von anderen Vereinen dringend benötigt werden. Gemäß Empfehlung des hiesigen Ausschusses vom 02.09.2008 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2008 - TOP 7 -, dem Shotokan ca. 440 qm Fläche der Räumlichkeiten zur Vereinsnutzung zuzuführen. Der Verein hat dabei alle Nebenkosten bis 300,- €/mtl. selbst zu tragen. Es wurde davon ausgegangen, dass der Shotokan durch die Auslagerung der Vereinsarbeit nach Sötenich in anderen Gebäuden, beispielsweise in der Grundschule Kall, entsprechend Nutzungszeiten frei macht. Vorlagen-Nr. 49/2009 Seite 2 Aufgrund vereinsinterner Differenzen des Shotokan hat sich ein Teil der Mitglieder in einem neuen „Verein für Kampfkünste Kall e.V.“ zusammengefunden. Mit Schreiben vom 24.04.2009 beantragt nun dieser Verein den Abschluss des Mietvertrags über die Nutzung der o.g. zugesprochenen Räumlichkeiten. Die Verwaltung beabsichtigt, den Vertrag mit dem neuen „Verein für Kampfkünste Kall e.V.“ abzuschließen. Der bisherige Shotokan Karate-Do Kall e.V. benötigt nach eigenen Angaben weiterhin alle bisherigen Nutzungszeiten in der Turnhalle der Grundschule Kall und im Kindergarten Scheven (kostenfrei). Die Verwaltung beabsichtigt, dem Antrag nicht in vollem Umfang zu entsprechen.