Daten
Kommune
Kall
Größe
13 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
30.11.09, 21:57
Aktualisiert
30.11.09, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
49/2009
26.05.2009
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 1.3
Nutzung des ehem. Kindergartens Sötenich durch den Verein für Kampfkünste
Kall e.V.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport nimmt die Mitteilung der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 11.02.2008 beantragte der Shotokan Karate-Do Kall e.V. die Mietung
von Räumlichkeiten im ehemaligen Kindergarten für Behinderte in Sötenich. Der Antrag
lag dem Haupt- und Finanzausschuss -TOP 3 der nichtöffentlichen Sitzung am
08.04.2008 - zur Beschlussfassung darüber vor, ob das Objekt zur Vermietung ausgeschrieben werden sollte oder alternativ der Vereinsnutzung – und damit auch dem Shotokan - zugeführt werden sollte. Ein Beschluss wurde in dieser Sitzung nicht gefasst, weil
vor der Entscheidung u.a. geklärt werden sollte, ob der Shotokan in anderen Gebäuden
Nutzungszeiten frei macht, die von anderen Vereinen dringend benötigt werden. Gemäß
Empfehlung des hiesigen Ausschusses vom 02.09.2008 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2008 - TOP 7 -, dem Shotokan
ca. 440 qm Fläche der Räumlichkeiten zur Vereinsnutzung zuzuführen. Der Verein hat
dabei alle Nebenkosten bis 300,- €/mtl. selbst zu tragen. Es wurde davon ausgegangen,
dass der Shotokan durch die Auslagerung der Vereinsarbeit nach Sötenich in anderen
Gebäuden, beispielsweise in der Grundschule Kall, entsprechend Nutzungszeiten frei
macht.
Vorlagen-Nr. 49/2009
Seite 2
Aufgrund vereinsinterner Differenzen des Shotokan hat sich ein Teil der Mitglieder in einem neuen „Verein für Kampfkünste Kall e.V.“ zusammengefunden. Mit Schreiben vom
24.04.2009 beantragt nun dieser Verein den Abschluss des Mietvertrags über die Nutzung der o.g. zugesprochenen Räumlichkeiten. Die Verwaltung beabsichtigt, den Vertrag
mit dem neuen „Verein für Kampfkünste Kall e.V.“ abzuschließen.
Der bisherige Shotokan Karate-Do Kall e.V. benötigt nach eigenen Angaben weiterhin
alle bisherigen Nutzungszeiten in der Turnhalle der Grundschule Kall und im Kindergarten Scheven (kostenfrei). Die Verwaltung beabsichtigt, dem Antrag nicht in vollem Umfang zu entsprechen.