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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven- hier: a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten] Offenlage (§ 4a BauGB))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
08.04.10, 09:31
Aktualisiert
08.04.10, 09:31
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: 
a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten] Offenlage (§ 4a BauGB)) Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: 
a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten] Offenlage (§ 4a BauGB))

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 23.02.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:05 Uhr TOP Betreff 8 Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshovenhier: a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten] Offenlage (§ 4a BauGB) Dr. Kippels führt aus, dass aufgrund der neuerlichen Eingabe des Großteils der Anwohner der „Neue Bergstraße“ nunmehr ein sehr umfassendes Meinungsbild der unmittelbar betroffenen Bürgerschaft vorliege. Heute gelte es jedoch über eine erneute Durchführung einer eingeschränkten Offenlage der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zu befinden. Im Sinne einer zügigen, ordnungsgemäßen und klagefreien Abwicklung mit entsprechender Berücksichtigung der Interessenlage stimmt die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu. Herr Drexler erklärt im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls die Zustimmung zur Durchführung einer erneuten Offenlage. Darüber hinaus bittet er um kurze Klarstellung, wie die rechtliche Situation in Bezug auf den Grünstreifen zu werten ist und ob dieser in seiner derzeitigen Ausbreitung erhalten bleibt. Herr Giesen teilt seitens der FWG-Fraktion die Zustimmung zur erneuten Offenlage, gleichzeitig mahnt er zur engen Beteiligung der Öffentlichkeit. Verwaltungsseitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Grünstreifen im Wesentlichen unangetastet bleibt. Zum Zwecke der späteren Erschließung (Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 30a/Kaster) muss im Falle einer Anbindung an umliegende Straßen jedoch punktuell eine Öffnung erfolgen. Beschluss: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der Offenlage nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage a) -Abwägungsliste- zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt er dem Stadtrat, die Planung aufgrund einer kleinteiligen Änderung erneut auszulegen. In Anwendung von § 4a Abs. 3 BauGB wird die Beteiligungsfrist angemessen auf mind. 10 Werktage verkürzt, dabei wird bestimmt, dass die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und nur die von der Änderung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum geänderten Teil der Planung vortragen können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.02.2010 Seite 2