Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
08.04.10, 09:31
Aktualisiert
08.04.10, 09:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 23.02.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:05 Uhr
TOP
Betreff
8
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue
Bergstraße“ in Königshovenhier:
a) Vorberatung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Planung (§§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Empfehlung zur Durchführung einer erneuten [eingeschränkten]
Offenlage (§ 4a BauGB)
Dr. Kippels führt aus, dass aufgrund der neuerlichen Eingabe des Großteils der
Anwohner der „Neue Bergstraße“ nunmehr ein sehr umfassendes Meinungsbild der
unmittelbar betroffenen Bürgerschaft vorliege. Heute gelte es jedoch über eine erneute
Durchführung
einer
eingeschränkten
Offenlage
der
40.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes zu befinden. Im Sinne einer zügigen, ordnungsgemäßen und
klagefreien Abwicklung mit entsprechender Berücksichtigung der Interessenlage stimmt
die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu.
Herr Drexler erklärt im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls die Zustimmung zur
Durchführung einer erneuten Offenlage. Darüber hinaus bittet er um kurze Klarstellung,
wie die rechtliche Situation in Bezug auf den Grünstreifen zu werten ist und ob dieser in
seiner derzeitigen Ausbreitung erhalten bleibt.
Herr Giesen teilt seitens der FWG-Fraktion die Zustimmung zur erneuten Offenlage,
gleichzeitig mahnt er zur engen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Verwaltungsseitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Grünstreifen im
Wesentlichen unangetastet bleibt. Zum Zwecke der späteren Erschließung (Gegenstand
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 30a/Kaster) muss im Falle einer Anbindung an
umliegende Straßen jedoch punktuell eine Öffnung erfolgen.
Beschluss:
Zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Rahmen der
Offenlage nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage a)
-Abwägungsliste- zu fassen.
Zu b)
Ferner empfiehlt er dem Stadtrat, die Planung aufgrund einer kleinteiligen Änderung erneut
auszulegen. In Anwendung von § 4a Abs. 3 BauGB wird die Beteiligungsfrist angemessen auf
mind. 10 Werktage verkürzt, dabei wird bestimmt, dass die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und nur die von der Änderung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen zum geänderten Teil der Planung vortragen können.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.02.2010
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