Daten
Kommune
Wesseling
Größe
57 kB
Datum
18.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
30.08.11, 06:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 19.04.2010
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Donnerstag, den 18.03.2010 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
3.
Regionale 2010 ||| :gesamtperspektive Wesseling
Neugestaltung Rheinufer
Vorlagennummer: 24/2010
Der Ausschuss beschließt:
1. Der vorliegende Entwurfsstand, in den die Ergebnisse der
Bürgerbeteiligung und des fraktionsübergreifenden Workshops
eingeflossen sind, wird als Ergebnis der Leistungsphase 3 beschlossen.
2. Der Planungsstand dient als Grundlage für die weitere Konkretisierung in
der Planungsphase 4.
3. Die in der Vorlage beschriebenen Punkte zur weiteren Konkretisierung der
Planungen sind dem ASU spätestens bis zur nächsten Sitzung (notfalls
Sondersitzung), versehen mit einer detaillierten Kostenaufstellung, zur
Billigung vorzulegen.
4. Die detaillierte Kostenaufstellung ist in folgende Lose aufzuteilen:
Ruttmanns Wiese mit Rheintreppe
Rheinsteg/Rheinpromenade
Rheinpark/Rheinterrassen
5. Planerisch sind folgende Punkte mit Schnitten und Detailplänen zu
konkretisieren:
Ausbildung der Rheinuferkante („Schattenfuge“)
Ausbildung der Uferböschung vor den privaten Grundstücken in der
Parkstraße 1 und 2 sowie vor dem Haus Auf dem Sonnenberg 1a
Zurückgesetzte Gangway-Fundamente (Ermöglichung von
Fahrradfahren an der hinteren Böschungskante)
Erhalt eines abgestuften Überganges der Südterrasse (Südbalkon) zum
gewachsenen Gelände des Rheinparks
Darstellung des Platzes vor dem Musikpavillon
Darstellung des Platzes zur Aufnahme der geplanten neuen
Brunnenanlage
6. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen dürfen 7,8 Mio. € (inkl.
Baunebenkosten) nicht überschreiten.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Versetzung der zu fällenden Linden
am Rhein zu prüfen und die entsprechenden Kosten zu ermitteln.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 18.03.2010
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