Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,2 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
08.04.10, 09:31
Aktualisiert
08.04.10, 09:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 23.02.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:05 Uhr
TOP
Betreff
6
Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
- Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und
Grevenbroicher Straße hier:
a)Empfehlung zur Aufhebung und Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Dr. Kippels begrüßt die Forcierung des Bebauungsplans Nr. 4/Rath außerordentlich, da
hiermit den ortsansässigen Bedürfnissen zur Baulandbereitstellung Rechnung getragen
werden kann. Er verkenne nicht, dass sich zwei Parzellen im Plangeltungsbereich in
Privateigentum befinden, diese Tatsache jedoch einer raschen Vermarktung nicht
unzuträglich sein sollte.
Auch Herr Drexler bewertet das o.g. Bauleitverfahren als sehr begrüßenswert und hofft
auf eine zeitnahe Planreife um die Grundstücke dem Markt schnell zuführen zu können.
Herr Giesen schließt sich den bisherigen Ausführungen an. Er bittet um Auskunft, ob der
Privateigentümer der beiden überplanten Parzellen an den Kosten entsprechend
beteiligt werden kann.
Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass die Verwaltung um einen Kauf der beiden
Parzellen bemüht ist. Sollten die Verhandlungen nicht erfolgreich gestaltet werden
können, fallen für den Eigentümer die abrechnungsfähigen Erschließungskosten an.
Über das Ergebnis der Verhandlungen wird der Stadtentwicklungsausschuss
unterrichtet.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss vom
24. September 2008 für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath aufzuheben.
Weiterhin empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m.
§ 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 G des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2585), für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren).
Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen mit der
Ausweisung eines Dorfgebietes in einer maximal zweigeschossigen Bebauung.
Der Planentwurf ist in der Anlage beigefügt.
b) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat billigt den vorliegenden Entwurf zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 G
des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl.I S. 2585).
Der Planentwurf enthält textliche Festsetzungen. Der Rat beschließt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB die
Entwurfsbegründung als Anlage.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.02.2010
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