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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath - Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße - hier: a)Empfehlung zur Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,2 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
08.04.10, 09:31
Aktualisiert
08.04.10, 09:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
- Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße -
hier: 
a)Empfehlung zur Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
- Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße -
hier: 
a)Empfehlung zur Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 23.02.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:05 Uhr TOP Betreff 6 Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath - Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße hier: a)Empfehlung zur Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Dr. Kippels begrüßt die Forcierung des Bebauungsplans Nr. 4/Rath außerordentlich, da hiermit den ortsansässigen Bedürfnissen zur Baulandbereitstellung Rechnung getragen werden kann. Er verkenne nicht, dass sich zwei Parzellen im Plangeltungsbereich in Privateigentum befinden, diese Tatsache jedoch einer raschen Vermarktung nicht unzuträglich sein sollte. Auch Herr Drexler bewertet das o.g. Bauleitverfahren als sehr begrüßenswert und hofft auf eine zeitnahe Planreife um die Grundstücke dem Markt schnell zuführen zu können. Herr Giesen schließt sich den bisherigen Ausführungen an. Er bittet um Auskunft, ob der Privateigentümer der beiden überplanten Parzellen an den Kosten entsprechend beteiligt werden kann. Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass die Verwaltung um einen Kauf der beiden Parzellen bemüht ist. Sollten die Verhandlungen nicht erfolgreich gestaltet werden können, fallen für den Eigentümer die abrechnungsfähigen Erschließungskosten an. Über das Ergebnis der Verhandlungen wird der Stadtentwicklungsausschuss unterrichtet. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss vom 24. September 2008 für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath aufzuheben. Weiterhin empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 G des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren). Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen mit der Ausweisung eines Dorfgebietes in einer maximal zweigeschossigen Bebauung. Der Planentwurf ist in der Anlage beigefügt. b) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat billigt den vorliegenden Entwurf zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 G des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl.I S. 2585). Der Planentwurf enthält textliche Festsetzungen. Der Rat beschließt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB die Entwurfsbegründung als Anlage. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.02.2010 Seite 2