Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
08.04.10, 09:31
Aktualisiert
08.04.10, 09:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 23.02.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:05 Uhr
TOP
Betreff
9
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 4. vereinfachte Änderung
-Baugebiet Im Splesshier:
a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der
Offenlage nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der
Beteilgung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
sowie
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1
BauGB
Herr Giesen teilt eine grundsätzliche zustimmende Haltung zur 4. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans Nr. 32/Kaster, hinterfragt jedoch, ob diese Änderung
Rückschlüsse auf eine verminderte Nachfragesituation zulasse.
Herr Köster erläutert, dass dies nicht der Fall ist und sich die Nachfrage in Äquivalenz
zum Angebot konstant darstellt. Durch die großzügigere Öffnung einschließlich
anzulegender Randbegrünung wird sowohl städtebaulich als auch landschaftsästhetisch
eine Aufwertung des Eingangsbereiches zur Grünfläche hin erlangt. Darüber hinaus ist
eine planerische Flächenzuteilung zum Anschluss an die L 213 entbehrlich, wie sie im
ursprünglichen Plankonzept frühzeitig angedacht war. Ein Verlust an Bauland hat dies
aufgrund bereits erfolgter Ausparzellierung und Nachbarbebauung nicht zur Folge
Beschluss:
Zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, über die im Wege der Offenlage
nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne
Beschlüsse gem. der beiliegenden Abwägungsliste -Anlage A- zu fassen.
Zu b)
Ferner empfiehlt er dem Rat, für den Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 4. vereinfachte
Änderung nebst Begründung sowie dazugehörigen Anlagen, den Satzungsbeschluss gem.
§ 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004,
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) und zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreis zu
veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.02.2010
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