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Beschlusstext (Verpflichtung der dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden sachkundigen Bürger gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 GO NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,7 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
08.04.10, 09:31
Aktualisiert
08.04.10, 09:31
Beschlusstext (Verpflichtung der dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden sachkundigen Bürger gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 GO NRW) Beschlusstext (Verpflichtung der dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden sachkundigen Bürger gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 GO NRW)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 23.02.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:05 Uhr TOP Betreff 3 Verpflichtung der dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden sachkundigen Bürger gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 GO NRW Sachkundige Bürger (s.B.) Die Ausschussvorsitzende bittet alle Anwesenden, insbesondere die zur Verpflichtung berufenen sachkundigen Bürger und Ihre Stellvertreter (Reinhold Deutzmann, Siegfried Dörr, Thomas Görgens, Heinz Grefenstein, Torsten Krosch, Manfred Kruppke, Guido Linden, Rudolf Nitsche sowie Friedrich Osterhammel) sich von Ihren Plätzen zu erheben und führt diese kurz in ihr Amt ein; sie verpflichtet diese durch Nachsprechen und Zustimmung der Eides-/Verpflichtungsformel. Daraufhin erklären alle zuvor genannten Personen durch Unterschrift ihre Zustimmung. Sachkundige Einwohner (s.E.) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach kurzer Diskussion einvernehmlich dem Rat zu empfehlen, folgende 4 Personen nebst Stellvertreter in der nächsten Sitzung des Stadtrates als sachkundige Einwohner als Mitglieder ohne Stimmrecht für den Stadtentwicklungsausschuss zu bestellen: 1. Hans-Jürgen Fittschen, stellvertretend Franz Anderhalten; 2. Achim Krichel, stellvertretend Dr. Axel Horstmann; 3. Angela Lemm, stellvertretend Emil Dlugosch, stellvertretend Ursel Schievenbusch; 4. Friedel Moritz. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass gem. Beschluss des Rates vom 03.11.2009 die ihm angehörenden sachkundigen Bürger durch die Ausschussvorsitzende nach den Vorschriften der §§ 67 Abs. 3 und 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten sind. Er stellt ferner fest, dass die Verpflichtung der ihm angehörenden Ratsmitglieder bereits durch den Bürgermeister in feierlicher Form in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 03.11.2009 stattgefunden hat. Ferner empfiehlt er dem Rat, folgende 4 Personen nebst Stellvertreter als sachkundige Einwohner (beratende Mitglieder ohne Stimmrecht) für den Stadtentwicklungsausschuss zu bestellen: 1. Hans-Jürgen Fittschen, stellvertretend Franz Anderhalten; 2. Achim Krichel, stellvertretend Dr. Axel Horstmann; 3. Angela Lemm, stellvertretend Emil Dlugosch, stellvertretend Ursel Schievenbusch; 4. Friedel Moritz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.02.2010 Seite 2