Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,9 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
08.04.10, 09:31
Aktualisiert
08.04.10, 09:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 23.02.2010.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:05 Uhr
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Betreff
5
Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg
-Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Fachbereichsleiter
Schmeier
verweist
auf
den
rechtskräftigen
Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung der Gemeindeverbindungsstraße von
Bedburg nach Rath und der in Folge dessen nicht mehr bestehenden Notwendigkeit zur
Fortführung des „eingeleiteten“ Bebauungsplans Nr. 48b/Bedburg.
Herr
Giesen
erkundigt
sich,
ob
im
Zuge
der
Herstellung
der
Gemeindeverbindungsstraße auch die Verlegung von „DSL-Glasfasertechnik“ geplant
bzw. möglich sei.
Verwaltungsseitig wird durch Herrn Schreier erklärt, dass dies nicht der Fall ist. Eine
Anbindung der Ortschaft Rath an das „DSL-Leitungsnetz“ würde aller Voraussicht nach
aus dem Grevenbroicher Stadtgebiet, Ortschaft Neurath heraus erfolgen. Sollte diese
Variante nicht zum Tragen kommen, bestünde noch die Möglichkeit, einen
Netzanschluss durch das bestehende „DSL-Leitungsnetz“ von Bergheim-Auenheim
herbeizuführen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass ein Planungsbedürfnis bzw. ein Bedürfnis
zur Aufrechterhaltung der eingeleiteten Bauleitplanung im Rahmen des Bebauungsplanes
Nr. 48b/Bedburg nicht mehr besteht.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den am
18.05.2004 durch Ratsbeschluss nach § 2 Abs. 1 des BauGB (Baugesetzbuch)
herbeigeführten Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB
aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.02.2010
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