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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg -Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath- hier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,9 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
08.04.10, 09:31
Aktualisiert
08.04.10, 09:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg
-Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath-
hier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg
-Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath-
hier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 23.02.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:05 Uhr TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg -Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Fachbereichsleiter Schmeier verweist auf den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Rath und der in Folge dessen nicht mehr bestehenden Notwendigkeit zur Fortführung des „eingeleiteten“ Bebauungsplans Nr. 48b/Bedburg. Herr Giesen erkundigt sich, ob im Zuge der Herstellung der Gemeindeverbindungsstraße auch die Verlegung von „DSL-Glasfasertechnik“ geplant bzw. möglich sei. Verwaltungsseitig wird durch Herrn Schreier erklärt, dass dies nicht der Fall ist. Eine Anbindung der Ortschaft Rath an das „DSL-Leitungsnetz“ würde aller Voraussicht nach aus dem Grevenbroicher Stadtgebiet, Ortschaft Neurath heraus erfolgen. Sollte diese Variante nicht zum Tragen kommen, bestünde noch die Möglichkeit, einen Netzanschluss durch das bestehende „DSL-Leitungsnetz“ von Bergheim-Auenheim herbeizuführen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass ein Planungsbedürfnis bzw. ein Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der eingeleiteten Bauleitplanung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 48b/Bedburg nicht mehr besteht. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den am 18.05.2004 durch Ratsbeschluss nach § 2 Abs. 1 des BauGB (Baugesetzbuch) herbeigeführten Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.02.2010 Seite 2