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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"- a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,3 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
08.04.10, 09:31
Aktualisiert
08.04.10, 09:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"-
a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"-
a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 1. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 23.02.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:05 Uhr TOP Betreff 11 Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Dr. Kippels begrüßt die nunmehr zur Baureife des Plangebietes führenden Anstrengungen und weist auf die positive Nachfragesituation der ortsansässigen Bevölkerung hin, was eine schnelle Vermarktung der Grundstücke in Aussicht stelle. Herr Drexler bewertet dieses Bauleitverfahren als sehr positiv und befürwortet ausdrücklich die im Wege der Abwägung bestätigte Festsetzungen von ausschließlich Satteldächern sowie die Gebietsausweisung als MD (Dorfgebiet) in Anlehnung an die ortstypischen Nutzungsstrukturen. Beschluss: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der beiliegenden Abwägungsliste Anlage A- zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt er dem Rat, für den Bebauungsplan Nr. 9/Kichherten nebst Begründung sowie dazugehörigen Anlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl I S. 3316), zu fassen und zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 23.02.2010 Seite 2