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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven- hier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
18.05.10, 17:59
Aktualisiert
18.05.10, 17:59
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Rates am Dienstag, den 20.04.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:08 Uhr TOP Betreff 6 Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshovenhier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten] Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) b) Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB Beschluss: zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Rahmen der erneuten Offenlage nach den Vorschriften des § 4a in Verbindung mit den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Teil der Planung eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 11) eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage 8 der Niederschrift -Abwägungsliste- zu fassen. zu b): Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg den abschließenden Beschluss (Feststellungsbeschluss) gemäß § 6 BauGB für die 40. Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen und zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung Köln zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür