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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO -Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 GO NRW 'Bahnhof Bedburg'-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,9 kB
Datum
18.05.2010
Erstellt
27.05.10, 17:57
Aktualisiert
27.05.10, 17:57
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO
-Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 GO NRW 'Bahnhof Bedburg'-)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Rates am Dienstag, den 18.05.2010. Sitzungsbeginn: 18:01 Uhr Sitzungsende: 18:35 Uhr TOP Betreff 2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO -Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 GO NRW 'Bahnhof Bedburg'- Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 11.05.2010 gemäß § 60 Abs. 1 i.V.m. § 85 GO NRW (Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950), zur geänderten Festsetzung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) auf insgesamt 7.235.000,- € zur Leistung von Investitionsauszahlungen (§ 3 der Haushaltssatzung, 09.511.106 – M57558010 Umbau Bahnhof Bedburg/Erft ‚Baukosten’, M57558030 Umbau Bahnhof Bedburg/Erft ‚Investitionskostenzuschuss’). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)