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Beschlußtext (18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, Bebauungsplan Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste hier: -Auswirkungen der Belange der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes auf die Planung -Festlegung der Zweckbestimmung für die Flächen für Gemeinbedarf -Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept der Planung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
21.06.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Beschlußtext (18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, 
Bebauungsplan Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste 
hier: -Auswirkungen der Belange der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes auf die Planung 
-Festlegung der Zweckbestimmung für die Flächen für Gemeinbedarf 
-Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept der Planung) Beschlußtext (18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, 
Bebauungsplan Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste 
hier: -Auswirkungen der Belange der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes auf die Planung 
-Festlegung der Zweckbestimmung für die Flächen für Gemeinbedarf 
-Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept der Planung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 21.06.2006: 4. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe, Bebauungsplan Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste hier: - Auswirkungen der Belange der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes auf die Planung - Festlegung der Zweckbestimmung für die Flächen für Gemeinbedarf - Sachstandsbericht zum Verkehrskonzept der Planung TA Knipping schlägt vor, die drei Themenbereiche -wie in der Vorlage aufgeführt- nacheinander abzuarbeiten. Zum ersten Bereich „Gestaltung“ erkundigt sich AM Dr. Bruck hinsichtlich einer ordentlichen Belüftung, warum von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen werde, Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachfenster, welche zu öffnen sind, auszuschließen. TA Knipping erläutert, dass in den Überschreitungsbereichen außerhalb des Erdgeschosses eine Wohnnutzung möglichst ausgeschlossen werden solle. Hinsichtlich einer zweckmäßigen Belüftung gäbe es für die Architekten jedoch die verschiedensten Möglichkeiten, diese zu planen und umzusetzen. Zur Belichtung seien Fenster oder z.B. Glasgalerien, die nicht geöffnet werden können, natürlich erlaubt, ergänzt sie. Der zweite Themenbereich befasst sich mit der Festlegung der Zweckbestimmung für die Flächen für Gemeinbedarf. Bei dieser Planung gehe die Verwaltung, so TA Knipping, nicht den üblichen Weg. Statt z.B. die Zweckbestimmung „Sportplatz“ im Bebauungsplan festzusetzen, sei die Zweckbestimmung „Sport“ gewählt worden, um so einen offenen Entwicklungsrahmen zu schaffen und die Nutzung facettenreich gestalten zu können. Diese Vorgehensweise sei möglich, weil die Planzeichenverordnung nicht abschließend ist, beantwortet sie die Frage von AM Dr. Bruck. Zum dritten Themenbereich erkundigt sich AM Baltschun, ob die innere Erschließung des Baugebietes, hier die Planstraßen 1, 2 und 3, für Versorgungsfahrzeuge ausreichend breit sei. TA Knipping stimmt dem zu, ergänzt aber, dass eine detaillierte Überprüfung noch stattfindet. Im Anschluss weist sie auf die Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 20.06.2006 hin. In der Sitzung sei u.a. die Frage gestellt worden, warum es keine durchgehende Straßenverbindung geben solle. Die Ausführungen, dass mit der Planung bewusst eine Teilung der Wohnbereiche beabsichtigt werde, um die Verkehrsbelastung im Wohnbereich möglichst gering zu halten, sei jedoch anschließend zustimmend zur Kenntnis genommen worden, so TA Knipping. Hinsichtlich der Parkplatzsituation ist die ausreichende Anzahl und die Lage der Parkplätze in Frage gestellt worden. Nachdem von Seiten der Verwaltung deutlich gemacht worden ist, dass ca. 100 Parkplätze für die vorhandenen und geplanten Sporteinrichtungen benötigt werden und dem gegenüber das Ziel stehe, möglichst viel Nettobauland zu erhalten, ist die Anzahl und Anordnung der Stellplätze vom Ausschuss ebenfalls akzeptiert worden. Keine Zustimmung beim Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr habe die Planung der Wendehämmer gefunden, gibt TA Kinipping bekannt. Trotz des Hinweises auf die Möglichkeit der multifuktionalen Nutzung der Flächen, überwog die Befürchtung, dass diese zu nachbarschaftlichen Problemen führen könnten. AM Burkamp, der an der Ausschusssitzung teilgenommen hat, bestätigt im wesentlichen die Ausführungen von TA Knipping. Er schlägt vor, statt der Wendehämmer Stellplätze vorzusehen. AM Dr. Bruck gibt bekannt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ GRÜNE das Konzept befürworte und dagegen sei, noch mehr öffentliche Parkplätze vorzusehen. Desweiteren werden sowohl die Wendehämmer als auch die Anzahl der Fuß- /Radwegeverbindungen für sehr sinnvoll gehalten. AM Fiedler erklärt, dass sich die CDU-Fraktion ebenfalls der Planung anschließen könne, wenn die Versorgung des Gebietes (z.B. Müllabfuhr) gesichert sei. Die Trennung der zwei Wohnbereiche sei sinnvoll und durch die Errichtung von Wendehämmern und der Nutzung als multifunktionale Flächen bleibe ein wünschenswerter dörflicher und gemeinschaftlicher Charakter bestehen. AM Hanning hält es für möglich, dass der überwiegende Teil des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr aufgrund der späten Beteilgung an der Bebauungsplanaufstellung gegen das Konzept sei. Er selbst könne sich der Planung auf jeden Fall anschließen. FBL Oortman ist der Meinung, dass der gestrige Tag der frühstmögliche Zeitpunkt für die Beteiligung des Ausschusses gewesen sei. Auch AM Pankoke ist der Meinung, dass ein Bebauungsplan erst eine gewisse Planungsreife haben müsse, bevor andere Ausschüsse zur Beratung hinzukommen. Vor der Beschlussfassung weist AM Burkamp daraufhin, dass im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr kein Beschluss hinsichtlich des Verkehrskonzeptes gefasst worden sei. Er schlägt vor, auch im Hochbau- und Planungsausschuss diesbezüglich keinen Beschluss zu fassen und im Rat am 22.06.2006 beschließen zu lassen. AM Dr. Bruck entgegnet, dass jeder Fachausschuss durchaus unabhängig von einander Beschlüsse fassen könne. AV Puchert-Blöbaum erläutert, dass in der SPD-Fraktion, jetzt im Anschluss an die beiden Fachausschusssitzungen, noch Beratungsbedarf bestehe und es bisher üblich gewesen sei, hierfür Zeit einzuräumen. Aus diesem Grund halte er die Herausnahme des Verkehrskonzeptes bei der Beschlussfassung ebenfalls für angebracht. Die Ausschussmitglieder nehmen dies mehrheitlich zur Kenntnis und es wird wie folgt -ohne Verkehskonzept- abgestimmt: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt der planerischen Konzeption und dem vorgestellten Ergebnis bzgl. der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes und der Festlegung der Zweckbestimmung für die Flächen für Gemeinbedarf zu. Beratungsergebnis: - einstimmig -