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Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,2 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
08.07.10, 17:59
Aktualisiert
08.07.10, 17:59
Beschlusstext (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 22.06.2010. Sitzungsbeginn: 18:09 Uhr Sitzungsende: 19:30 Uhr TOP Betreff 2 Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises Herr Schmitz führt aus, dass man sich in diesem Zusammenhang die Frage stellen müsse, wie zum Beispiel bisherige Standards der aktuellen Finanzsituation angepasst werden können. Ein Stichwort zur Optimierung der Finanzsituation sei die mögliche Gründung von Stadtwerken. Zudem sollte die Möglichkeit weiterer Grundstücksverkäufe geprüft werden. Frau Steinhäuser erklärt, dass die Haushaltsgenehmigung ihrer Ansicht nach unter anderem auf Konsolidierungsvorschlägen beruhe, die gar nicht realisierbar seien; dabei handele es sich zum Beispiel um den angedachten Verkauf von Grundstücken auf dem Gelände des ehemaligen Hallenbades. Zudem hinterfragt sie, wie man den Bewohnern entlang der Landstraße 279 eine Lärmschutzwand in Aussicht stellen könne, obwohl auch die Investitionen zurück gefahren werden sollen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen