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Beschlusstext (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,8 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
08.07.10, 17:59
Aktualisiert
08.07.10, 17:59
Beschlusstext (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, den 22.06.2010. Sitzungsbeginn: 18:09 Uhr Sitzungsende: 19:30 Uhr TOP Betreff 6 Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008 Auf Nachfrage von Herrn Köhlen erklärt Bürgermeister Koerdt, dass Steuersätze von 1.000 Euro oder mehr pro Gewaltspielgerät laut Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen nicht mit dem sogenannten Erdrosselungsverbot vereinbar seien und daher eine Anpassung des Steuersatzes vorgeschlagen werde. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die der Sitzungsvorlage beigefügte Zweite Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)