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Beschlusstext (Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279 hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
12.08.10, 08:04
Aktualisiert
12.08.10, 08:04
Beschlusstext (Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009) Beschlusstext (Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009) Beschlusstext (Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009) Beschlusstext (Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur @SITZNR.@ Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 09.06.2009. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:51 Uhr TOP Betreff 4 Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279 hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009 Zu Beginn der Beratung stimmt Ausschussvorsitzender Heinen mit dem Ausschuss einvernehmlich überein, den TOP 4 mit TOP 5 im Wesentlichen gemeinsam zu diskutieren. Herr Kadansky-Sommer soll dabei Gelegenheit zur Stellungnahme bei evtl. Rückfragen bekommen. Herr Druch bekräftigt nochmals die Anregung, zum Wohle der betroffenen Anwohner an der L 279 zu prüfen, ob probeweise die mobilen Schallschutzwände, die derzeit von der RWE AG im Bereich von Bergheim-Glesch im Wege des Großgerätetransports aufgestellt sind, an geeigneten Stellen an der L 279 aufgestellt werden können. Hinsichtlich der vorliegenden Kostenschätzung schlägt er vor, die Maßnahme finanziell dadurch attraktiver zu gestalten, den Bau einer möglichen Lärmschutzwand im Hinblick auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit im gesamten dargestellten Bereich zu überprüfen, um so die Chancen auf eine Realisierung zu erhöhen und nicht von vornherein durch die ermittelten Kosten abzuschrecken. Herr Schmeier weist darauf hin, dass bei einer möglichen Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II zur Finanzierung einer Lärmschutzwand an „NichtGemeindestraßen“, die Stadt Bedburg nur sehr eingeschränkt agieren kann und von den Entscheidungen des zuständigen Maßnahmenträgers, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (StraßenNRW), abhängig ist, der jedoch nicht bereit ist seinen 12,5 prozentigen Anteil beizutragen. In Bezug auf die Lärmimmissionen wird er in der 25. KW einen Ortstermin gemeinsam mit Herrn Kadansky-Sommer und mit Anwohnern der betroffenen Bereiche wahrnehmen, um im Dialog evtl. Lösungsansätze aufzuzeigen bzw. zu erarbeiten. Herr Kadansky-Sommer erläutert auf Nachfrage zum Gutachten BE/01/99/BP/28, dass dieses im Jahr 1999/2000 erstellt worden ist. Die hierbei ermittelten Immissionen nördlich der L 279 bzw. westlich der K 36 wurden aus den tangierenden Hauptverkehrsstraßen ermittelt (L 279, L 213, K 36, Verbindungsrampen). Basis für die abgestrahlte Schallleistung (Emissionspegel) der Straßen waren die seinerzeit aktuell durchgeführten 24h-Straßenverkehrszählungen, die auf das Prognosejahr 2010 unter Berücksichtigung von Annahmen zur allgemeinen Verkehrsentwicklung hochgerechnet wurden. Es wurde in der Untersuchung aus 2000 festgestellt, dass selbst bei Berücksichtigung einer Verkehrsmenge für den Prognosehorizont 2010 die Lärmsanierungsgrenzwerte für Wohngebiete von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht an den zu den Straßen nächstgelegenen Wohngebäuden an der „Friedlandstraße“ noch deutlich unterschritten werden. Eine Veranlassung für den Straßenbaulastträger, Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung, beispielsweise an der L 279 zu errichten, bestehen somit nicht. Aufgrund der weiterhin seitens der Anwohner bestehenden Klagen zu den Lärmbeeinträchtigungen aus den tangierenden Hauptverkehrsstraßen wurde auf der Basis in Zusammenarbeit mit der Stadt Bedburg aktuell durchgeführter Straßenverkehrszählungen im Frühjahr 2009 die Querschnittsbelastung der L 279 mittels automatischer Zählgeräte über eine Woche erneut festgestellt. Die nunmehr vorliegenden Ergebnisse für die derzeitige Verkehrsbelastung auf der L 279 (Bezugsjahr 2009) wurden vom Büro IBK mit den prognostizierten Zahlen für das Jahr 2010 aus der schallimmissionstechnischen Untersuchung BE/01/99/BP/28 verglichen und die hieraus abzuleitenden Veränderungen im Emissionspegel, insbesondere hinsichtlich des angestiegenen LKW-Anteils auf der L 279, in der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme/Sachstandsmitteilung vom 12.05.2009 des Büros IBK beschrieben. Die Verkehrsmenge in dem schallimmissionstechnischen Fachbeitrag aus 2000 für den Prognosehorizont 2010 wurde hinsichtlich der Gesamtverkehrsmenge leicht um ca. 10% überschätzt. Die PKW-Verkehrsmenge ist sogar gegenüber der Verkehrszählung in 2009 leicht rückläufig. Es hat sich herausgestellt, dass der PKW-Anteil 2009 deutlich nicht erreicht worden ist, der LKW-Anteil jedoch tatsächlich gegenüber der Prognose deutlich gestiegen ist. Der geringere Gesamtverkehr gegenüber der Prognose und die aufgrund des gestiegenen LKW-Anteils geänderte Verkehrszusammensetzung haben allerdings nur geringfügige Auswirkungen auf die Immissionen im Plangebiet. Die Erhöhung des LKW-Anteils fällt aufgrund der gesunkenen PKW-Bewegungen (und damit auch der Gesamtverkehrsmenge) mit +0,3 dB(A) tagsüber und +0,7 dB(A) nachts, nur unwesentlich ins Gewicht. Gleichwohl wird nicht ausgeschlossen, dass durch den höheren LKW-Anteil aufgrund der höheren Einzelpegel und aufgrund des Frequenzspektrums die Immissionen im Wohngebiet als störender empfunden werden. Dennoch ist weiterhin, wenn auch mit geringfügigen, für die grundsätzliche Beurteilung nicht relevanten Veränderungen (siehe vor), von den im schallimmissionstechnischen Fachbeitrag BE/01/99/BP/28 aus 2000 prognostizierten Isophonenlärmkarten auch für die heutige Situation auszugehen. Die Lärmsanierungsgrenzwerte aus den Immissionen der tangierenden Straßen L 279 / L 213 und K 36 inkl. der Verbindungsrampen werden nicht erreicht und liegen im Schnitt rund 5 dB(A) unterhalb der Grenzwerte. Die deutlich geringeren Grenzwerte im Rahmen der Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV, 59 dB(A) tagsüber, 49 dB(A) nachts, kommen nur für Straßenneubauten oder bei wesentlichen Änderungen von Straßen zum Tragen. Es wurde von Herrn Kadansky-Sommer festgestellt, dass auch weiterhin kein Handlungsbedarf beim Straßenbaulastträger besteht, Maßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung einzuleiten. Auf Rückfrage gibt Herr Kadansky-Sommer zu bedenken, dass aller Voraussicht nach auch in 2010, unter Einbeziehung der Frequentierung des Freizeit- und Wellnessbades (Monte Mare) -Bebauungsplan 4/Kaster- sowie die Schwerlastzunahme durch weitere Gewerbeansiedlungen beispielsweise im Bebauungsplan 39a/Bedburg, keine wesentliche Erhöhung und damit keine Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte zu erwarten ist. Herr Schnäpp verweist darauf, dass man bereits seit 1999 beim zuständigen Straßenbaulastträger für die Durchführung von geeigneten Lärmschutzmaßnahmen plädiert. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 09.06.2009 Seite 2 Herr Heinen weist darauf hin, dass sich die derzeitige Straßenasphaltdecke auf der L 279 in einem schadhaften Zustand befindet und diese nach Angaben des Straßenbaulastträgers wohl in den nächsten 1-2 Jahren erneuert werden soll. Dabei solle die Verwaltung darauf abzielen, den Landesbetrieb Straßenbau dazu zu bewegen, möglichst einen sogenannten „Pflüsterasphalt“ einzubauen. Dies in Verbindung mit Hinweisschildern zur Beachtung des Lärmschutzes könne im Umgebungsbereich der L 279 eine spürbare Entlastung für die Anwohner bringen. Herr Schnäpp erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass diese Vorgehensweise zur Erzielung erster schneller Ergebnisse forciert und zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h beantragt werden soll. Frau Steinhäuser erkundigt sich bei Herrn Kadansky-Sommer, ob es richtig sei, dass im Rahmen der II.-Stufe der Lärmaktionsplanung die L 279 kartiert wird, was seinerseits bestätigt wird. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die hierfür notwendigen Fahrzeugbewegungen, die momentan erreicht bzw. überschritten werden, sich nicht wesentlich reduzieren werden. In Bezug auf eine Nachfrage zum erwarteten Fahrzeugverkehr, der durch den Betrieb von Monte Mare für die L 279 entstehen wird erläutert Herr Kadansky-Sommer, dass diese verkehrstechnisch verursachten Lärmimmissionen bei der Gesamtberechnung unschädlich sind. Frau Steinhäuser beauftragt die Verwaltung, in Anlehnung an einen Kommentar des Präsidenten des Bundesrechnungshofes, zu prüfen, ob für die Fahrbahnerneuerung mit „Pflüsterasphalt“ Mittel aus dem Konjunkturpaket II verwendet werden können. Seitens von Herrn Splettstöhser wird bemängelt, dass das Gutachten im Wesentlichen auf Berechnungen und nicht auf Messungen beruht. Folglich plädiert er für eine empirische Messung der auftretenden Immissionen in 2010, sobald Monte Mare und SANY ihren Betrieb aufgenommen haben. Hinsichtlich der Forderung nach dem Einbau von „Pflüsterasphalt“ und einer Geschwindigkeitsreduzierung teilt er seine Zustimmung mit. Herr Heinen gibt zu Bedenken, dass es sich bei den TOP 4 und 5 um Mitteilungsvorlagen handelt. Er richtet jedoch an die Verwaltung den Auftrag, die Bemühungen beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau für die Belagserneuerung mit „Pflüsterasphalt“ zu verstärken und zu prüfen, in wie weit eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h und das Aufstellen von Hinweisschildern möglich ist. Abschließend bedankt er sich bei Herrn Kadansky-Sommer für seine Ausführungen und erklärt, dass somit auch, wie eingangs erwähnt, die Beratungen zu TOP 5 inhaltlich mit abgedeckt worden sind. Die Tagesordnung wird unter Verweis auf die zusammengefasste Beratung mit TOP 6 fortgeführt. Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Zwischenbericht des Gutachters zur Verkehrsbelastung an der L 279 zur Kenntnis. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 09.06.2009 Seite 3 Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 09.06.2009 Seite 4