Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
12.08.10, 08:04
Aktualisiert
12.08.10, 08:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur @SITZNR.@ Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 09.06.2009.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:51 Uhr
TOP
Betreff
4
Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009
Zu Beginn der Beratung stimmt Ausschussvorsitzender Heinen mit dem Ausschuss
einvernehmlich überein, den TOP 4 mit TOP 5 im Wesentlichen gemeinsam zu
diskutieren. Herr Kadansky-Sommer soll dabei Gelegenheit zur Stellungnahme bei evtl.
Rückfragen bekommen.
Herr Druch bekräftigt nochmals die Anregung, zum Wohle der betroffenen Anwohner an
der L 279 zu prüfen, ob probeweise die mobilen Schallschutzwände, die derzeit von der
RWE AG im Bereich von Bergheim-Glesch im Wege des Großgerätetransports
aufgestellt sind, an geeigneten Stellen an der L 279 aufgestellt werden können.
Hinsichtlich der vorliegenden Kostenschätzung schlägt er vor, die Maßnahme finanziell
dadurch attraktiver zu gestalten, den Bau einer möglichen Lärmschutzwand im Hinblick
auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit im gesamten dargestellten Bereich zu
überprüfen, um so die Chancen auf eine Realisierung zu erhöhen und nicht von
vornherein durch die ermittelten Kosten abzuschrecken.
Herr Schmeier weist darauf hin, dass bei einer möglichen Verwendung von Mitteln aus
dem Konjunkturpaket II zur Finanzierung einer Lärmschutzwand an „NichtGemeindestraßen“, die Stadt Bedburg nur sehr eingeschränkt agieren kann und von den
Entscheidungen des zuständigen Maßnahmenträgers, dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW (StraßenNRW), abhängig ist, der jedoch nicht bereit ist seinen 12,5 prozentigen
Anteil beizutragen.
In Bezug auf die Lärmimmissionen wird er in der 25. KW einen Ortstermin gemeinsam
mit Herrn Kadansky-Sommer und mit Anwohnern der betroffenen Bereiche
wahrnehmen, um im Dialog evtl. Lösungsansätze aufzuzeigen bzw. zu erarbeiten.
Herr Kadansky-Sommer erläutert auf Nachfrage zum Gutachten BE/01/99/BP/28, dass
dieses im Jahr 1999/2000 erstellt worden ist. Die hierbei ermittelten Immissionen
nördlich der L 279 bzw. westlich der K 36 wurden aus den tangierenden
Hauptverkehrsstraßen ermittelt (L 279, L 213, K 36, Verbindungsrampen). Basis für die
abgestrahlte Schallleistung (Emissionspegel) der Straßen waren die seinerzeit aktuell
durchgeführten 24h-Straßenverkehrszählungen, die auf das Prognosejahr 2010 unter
Berücksichtigung von Annahmen zur allgemeinen Verkehrsentwicklung hochgerechnet
wurden. Es wurde in der Untersuchung aus 2000 festgestellt, dass selbst bei
Berücksichtigung einer Verkehrsmenge für den Prognosehorizont 2010 die
Lärmsanierungsgrenzwerte für Wohngebiete von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der
Nacht an den zu den Straßen nächstgelegenen Wohngebäuden an der
„Friedlandstraße“ noch deutlich unterschritten werden. Eine Veranlassung für den
Straßenbaulastträger, Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung,
beispielsweise an der L 279 zu errichten, bestehen somit nicht.
Aufgrund der weiterhin seitens der Anwohner bestehenden Klagen zu den
Lärmbeeinträchtigungen aus den tangierenden Hauptverkehrsstraßen wurde auf der
Basis in Zusammenarbeit mit der Stadt Bedburg aktuell durchgeführter
Straßenverkehrszählungen im Frühjahr 2009 die Querschnittsbelastung der L 279
mittels automatischer Zählgeräte über eine Woche erneut festgestellt. Die nunmehr
vorliegenden Ergebnisse für die derzeitige Verkehrsbelastung auf der L 279 (Bezugsjahr
2009) wurden vom Büro IBK mit den prognostizierten Zahlen für das Jahr 2010 aus der
schallimmissionstechnischen Untersuchung BE/01/99/BP/28 verglichen und die hieraus
abzuleitenden Veränderungen im Emissionspegel, insbesondere hinsichtlich des
angestiegenen LKW-Anteils auf der L 279, in der ergänzenden gutachterlichen
Stellungnahme/Sachstandsmitteilung vom 12.05.2009 des Büros IBK beschrieben.
Die Verkehrsmenge in dem schallimmissionstechnischen Fachbeitrag aus 2000 für den
Prognosehorizont 2010 wurde hinsichtlich der Gesamtverkehrsmenge leicht um ca. 10%
überschätzt. Die PKW-Verkehrsmenge ist sogar gegenüber der Verkehrszählung in
2009 leicht rückläufig. Es hat sich herausgestellt, dass der PKW-Anteil 2009 deutlich
nicht erreicht worden ist, der LKW-Anteil jedoch tatsächlich gegenüber der Prognose
deutlich gestiegen ist. Der geringere Gesamtverkehr gegenüber der Prognose und die
aufgrund des gestiegenen LKW-Anteils geänderte Verkehrszusammensetzung haben
allerdings nur geringfügige Auswirkungen auf die Immissionen im Plangebiet. Die
Erhöhung des LKW-Anteils fällt aufgrund der gesunkenen PKW-Bewegungen (und damit
auch der Gesamtverkehrsmenge) mit +0,3 dB(A) tagsüber und +0,7 dB(A) nachts, nur
unwesentlich ins Gewicht. Gleichwohl wird nicht ausgeschlossen, dass durch den
höheren LKW-Anteil aufgrund der höheren Einzelpegel und aufgrund des
Frequenzspektrums die Immissionen im Wohngebiet als störender empfunden werden.
Dennoch ist weiterhin, wenn auch mit geringfügigen, für die grundsätzliche Beurteilung
nicht relevanten Veränderungen (siehe vor), von den im schallimmissionstechnischen
Fachbeitrag BE/01/99/BP/28 aus 2000 prognostizierten Isophonenlärmkarten auch für
die heutige Situation auszugehen.
Die Lärmsanierungsgrenzwerte aus den Immissionen der tangierenden Straßen L 279 /
L 213 und K 36 inkl. der Verbindungsrampen werden nicht erreicht und liegen im Schnitt
rund 5 dB(A) unterhalb der Grenzwerte. Die deutlich geringeren Grenzwerte im Rahmen
der Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV, 59 dB(A) tagsüber, 49 dB(A) nachts, kommen
nur für Straßenneubauten oder bei wesentlichen Änderungen von Straßen zum Tragen.
Es wurde von Herrn Kadansky-Sommer festgestellt, dass auch weiterhin kein
Handlungsbedarf beim Straßenbaulastträger besteht, Maßnahmen im Rahmen der
Lärmsanierung einzuleiten.
Auf Rückfrage gibt Herr Kadansky-Sommer zu bedenken, dass aller Voraussicht nach
auch in 2010, unter Einbeziehung der Frequentierung des Freizeit- und Wellnessbades
(Monte Mare) -Bebauungsplan 4/Kaster- sowie die Schwerlastzunahme durch weitere
Gewerbeansiedlungen beispielsweise im Bebauungsplan 39a/Bedburg, keine
wesentliche Erhöhung und damit keine Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte
zu erwarten ist.
Herr Schnäpp verweist darauf, dass man bereits seit 1999 beim zuständigen
Straßenbaulastträger für die Durchführung von geeigneten Lärmschutzmaßnahmen
plädiert.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 09.06.2009
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Herr Heinen weist darauf hin, dass sich die derzeitige Straßenasphaltdecke auf der L
279 in einem schadhaften Zustand befindet und diese nach Angaben des
Straßenbaulastträgers wohl in den nächsten 1-2 Jahren erneuert werden soll. Dabei
solle die Verwaltung darauf abzielen, den Landesbetrieb Straßenbau dazu zu bewegen,
möglichst einen sogenannten „Pflüsterasphalt“ einzubauen. Dies in Verbindung mit
Hinweisschildern zur Beachtung des Lärmschutzes könne im Umgebungsbereich der L
279 eine spürbare Entlastung für die Anwohner bringen.
Herr Schnäpp erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass diese Vorgehensweise zur
Erzielung
erster
schneller
Ergebnisse
forciert
und
zusätzlich
eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h beantragt werden soll.
Frau Steinhäuser erkundigt sich bei Herrn Kadansky-Sommer, ob es richtig sei, dass im
Rahmen der II.-Stufe der Lärmaktionsplanung die L 279 kartiert wird, was seinerseits
bestätigt wird.
Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die hierfür notwendigen
Fahrzeugbewegungen, die momentan erreicht bzw. überschritten werden, sich nicht
wesentlich reduzieren werden.
In Bezug auf eine Nachfrage zum erwarteten Fahrzeugverkehr, der durch den Betrieb
von Monte Mare für die L 279 entstehen wird erläutert Herr Kadansky-Sommer, dass
diese verkehrstechnisch verursachten Lärmimmissionen bei der Gesamtberechnung
unschädlich sind.
Frau Steinhäuser beauftragt die Verwaltung, in Anlehnung an einen Kommentar des
Präsidenten des Bundesrechnungshofes, zu prüfen, ob für die Fahrbahnerneuerung mit
„Pflüsterasphalt“ Mittel aus dem Konjunkturpaket II verwendet werden können.
Seitens von Herrn Splettstöhser wird bemängelt, dass das Gutachten im Wesentlichen
auf Berechnungen und nicht auf Messungen beruht. Folglich plädiert er für eine
empirische Messung der auftretenden Immissionen in 2010, sobald Monte Mare und
SANY ihren Betrieb aufgenommen haben.
Hinsichtlich der Forderung nach dem Einbau von „Pflüsterasphalt“ und einer
Geschwindigkeitsreduzierung teilt er seine Zustimmung mit.
Herr Heinen gibt zu Bedenken, dass es sich bei den TOP 4 und 5 um
Mitteilungsvorlagen handelt. Er richtet jedoch an die Verwaltung den Auftrag, die
Bemühungen beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau für die Belagserneuerung
mit „Pflüsterasphalt“ zu verstärken und zu prüfen, in wie weit eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h und das Aufstellen von Hinweisschildern
möglich ist.
Abschließend bedankt er sich bei Herrn Kadansky-Sommer für seine Ausführungen und
erklärt, dass somit auch, wie eingangs erwähnt, die Beratungen zu TOP 5 inhaltlich mit
abgedeckt worden sind.
Die Tagesordnung wird unter Verweis auf die zusammengefasste Beratung mit TOP 6
fortgeführt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Zwischenbericht des
Gutachters zur Verkehrsbelastung an der L 279 zur Kenntnis.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 09.06.2009
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Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
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