Daten
Kommune
Kall
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 21:44
Aktualisiert
19.11.09, 21:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
29/2008
01.04.2008
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5
1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB
a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur
Kenntnis genommen.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen
bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden.
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im
Auel“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage 1) eindeutig bestimmt. Dieser Plan
ist Bestandteil der Beschlüsse.
Vorlagen-Nr. 29/2008
Seite 2
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 29. März 2007 - Punkt 10 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall
Nr. 20 „Oben im Auel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlass der Änderung ist ein Antrag des Investors, einen Teilbereich des bisherigen „Gewerbegebietes“ (GE-Gebiet) des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ in Mischgebiet
(MI-Gebiet) umzuwandeln.
Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB (2007) im sog. „beschleunigten
Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt
werden.
Gleichzeitig hat der Rat der Gemeinde Kall in der vorgenannten Sitzung die Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben im Auel“ wurde in der Zeit vom 07. Mai bis
einschließlich 08. Juni 2007 unterrichtet.
Die Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wurde dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 18.06.2007 - Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangene Stellungnahme ist als Anlage 3 beigefügt.
In der vorgenannten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses wurde gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 20 „Oben
im Auel“ unter der Voraussetzung, dass die Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz
(LPlG) an die Bezirksregierung Köln (Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung) positiv beschieden wird, beschlossen.
Mit Verfügung vom 04.10.2007 wurde von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 62 (jetzt 32)
bestätigt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02. Januar bis einschließlich 05. Februar
2008 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 17. Dezember 2007 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten
Anlage 2 zu entnehmen.
Zur Erläuterung der Planung ist eine Verkleinerung des Entwurfes zur Bebauungsplanänderung (Anlage 4) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 5) und die Begründung (Anlage 6) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.