Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,9 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
12.08.10, 08:04
Aktualisiert
12.08.10, 08:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur @SITZNR.@ Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 09.06.2009.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:51 Uhr
TOP
Betreff
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Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt
Bedburg“A) Aufstellungsbeschluss
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet
Herr Splettstöhser erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag unter dem Aspekt zustimmt,
dass dies der Grundlagenschaffung im Wege eines Förderantrages zur Erhaltung von
Zuschüssen dient. Im späteren Bauleitverfahren werden die Interessen der
Betroffenen/Anwohner zu berücksichtigen sein und entsprechend in die Detailplanung
einfließen müssen.
Beschluss:
A) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan
„Innenstadt Bedburg“ zu fassen. Die Grenzen des Plangeltungsbereiches werden durch
den beigefügten Übersichtsplan bestimmt. Wesentliches Planungsziel dieser
Bauleitplanung ist die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Wettbewerb des
Rahmenplanes Bedburg und damit die Planungen des ersten Preisträgers. Diese Planung
ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
B) Gemäß § 171 b BauGB, neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004 BGBl. I S. 2414; zuletzt
geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 i.V.m. § 41 Abs. 1 f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514) empfiehlt der Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss zu einem Stadtumbaugebiet
zu fassen.
1. Gebietsfestlegung
Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfohlenen
Rahmenplanes /Bebauungsplanes Innenstadt Bedburg vom 10.02.2009 sowie auf der
Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtzentrum von
Bedburg wird das in der beigefügten Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b
BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt.
Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach
den Richtlinien Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Gebietsabgrenzung
Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtzentrum von Bedburg wird durch den beigefügten
Übersichtsplan bestimmt. Dieser sind als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
3. Verfahrensziele
(1) Im Stadtumbaugebiet sollen in Absprache mit den Betroffenen, insbesondere
Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtzentrums von Bedburg in den Bereichen
Stadtgestalt und öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort unter
Einbeziehung des Schlosses durchgeführt werden.
(2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 09.06.2009
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