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Beschlusstext (Rahmenplan Bedburg -Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“- A) Aufstellungsbeschluss B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,9 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
12.08.10, 08:04
Aktualisiert
12.08.10, 08:04
Beschlusstext (Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“-
A)  Aufstellungsbeschluss 
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet) Beschlusstext (Rahmenplan Bedburg
-Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“-
A)  Aufstellungsbeschluss 
B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur @SITZNR.@ Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 09.06.2009. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:51 Uhr TOP Betreff 11 Rahmenplan Bedburg -Gebiet des Rahmenplanes Bedburg / Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“A) Aufstellungsbeschluss B) Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet Herr Splettstöhser erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag unter dem Aspekt zustimmt, dass dies der Grundlagenschaffung im Wege eines Förderantrages zur Erhaltung von Zuschüssen dient. Im späteren Bauleitverfahren werden die Interessen der Betroffenen/Anwohner zu berücksichtigen sein und entsprechend in die Detailplanung einfließen müssen. Beschluss: A) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan „Innenstadt Bedburg“ zu fassen. Die Grenzen des Plangeltungsbereiches werden durch den beigefügten Übersichtsplan bestimmt. Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung ist die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Wettbewerb des Rahmenplanes Bedburg und damit die Planungen des ersten Preisträgers. Diese Planung ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. B) Gemäß § 171 b BauGB, neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004 BGBl. I S. 2414; zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 i.V.m. § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514) empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss zu einem Stadtumbaugebiet zu fassen. 1. Gebietsfestlegung Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfohlenen Rahmenplanes /Bebauungsplanes Innenstadt Bedburg vom 10.02.2009 sowie auf der Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtzentrum von Bedburg wird das in der beigefügten Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt. Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach den Richtlinien Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. Gebietsabgrenzung Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtzentrum von Bedburg wird durch den beigefügten Übersichtsplan bestimmt. Dieser sind als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. 3. Verfahrensziele (1) Im Stadtumbaugebiet sollen in Absprache mit den Betroffenen, insbesondere Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtzentrums von Bedburg in den Bereichen Stadtgestalt und öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort unter Einbeziehung des Schlosses durchgeführt werden. (2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 09.06.2009 Seite 2