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Beschlusstext (A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,2 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
12.08.10, 08:04
Aktualisiert
12.08.10, 08:04
Beschlusstext (A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens) Beschlusstext (A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur @SITZNR.@ Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 09.06.2009. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 8 A 44 - Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Wege des Planfeststellungsverfahrens 20:51 Uhr Herr Schnäpp teilt im Namen der CDU-Fraktion die Zustimmung mit. Herr Druch bittet die Verwaltung um Auskunft, ob die Pflanzforderung auch den Bereich des „Hahnerhofes“ abdeckt und falls nicht, diesen Bereich bei der Stellungnahme zu berücksichtigen. Verwaltungsseitig wird durch Herrn Schmeier mitgeteilt, dass er i.S. Lärmschutz kurzfristig einen Ortstermin mit einem betroffenen Anwohner wahrnehmen wird, um die Angelegenheit zu erörtern. Hinsichtlich der Stellungnahmen an den Straßenbaulastträger bzw. der Bezirksregierung Köln wird die Anregung/Forderung von Lärmschutzmaßnahmen zumindest in Form von Grünanpflanzungen beidseits der neuen Trassenführung der A 44n auf den gesamten Bereich –Gebiet zwischen Ostenhof/Hahnerhof und Kaiskorb- ausgedehnt, um so möglichst umfassend auch Maßnahmen über den gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zum Wohle der Anwohner zu erzielen. Herr Schmitz ergänzt, dass die Problematik nicht verkannt werde, ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz jedoch nicht besteht. Im Zuge dessen ist die Stadt Bedburg hinsichtlich der Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus gehen, nur berechtigt eine Empfehlung auszusprechen. Dies gilt auch im Rahmen der beabsichtigten Grünanpflanzungen. Hinzu kommt die Tatsache, dass der maßgebliche Bereich der neuen Trasse der A 44n, die beidseits bepflanzt werden soll, dem Titzer Gemeindegebiet zuzurechnen ist. Um hier den Druck zu verstärken, wurde auch eine im Wesentlichen gleichlautende Stellungnahme durch die betroffene Gemeinde Titz verfasst. Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den in der Begründung dargestellten Inhalt der Stellungnahme zum bereits abgeschlossenen Linienbestimmungsverfahren als Grundlage für die zu formulierende Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen des Planfeststellungsverfahren gegenüber dem Straßenbaulastträger –Landesbetrieb Straßenbau NRW- zu nehmen und um die Anregung zur Grünanpflanzung entlang der Trasse der A 44 zu ergänzen um so einen Schutz der Wohnruhe, über den gesetzlichen Verpflichtungen hinaus, Rechnung tragen zu können. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung, einvernehmlich. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 09.06.2009 Seite 2