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Beschlußtext (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
13.02.2008
Erstellt
06.03.08, 21:28
Aktualisiert
06.03.08, 21:28
Beschlußtext (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung (Wahlperiode 2004/2009) am 13.02.2008: 7. Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) BM Schemmel berichtet den AM über das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz), welches zum 01.08.2008 in Kraft tritt und das alte Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ablöst. Kernpunkte des KiBiz sind u. a. die Förderung der frühkindlichen Bildung, der Ausbau von Angeboten für Kinder unter 3 Jahren sowie das Angebot flexibler Betreuungsmöglichkeiten (25, 35 oder 45 Stunden/wöchentlich), um damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Finanzierung erfolgt zukünftig über eine Kindpauschale und nicht mehr wie bisher über eine Gruppenpauschale. Für die Umsetzung des KiBiz vor Ort sowie für die Festsetzung des Elternbeitrages ist der Träger der Jugendhilfe zuständig. Mittlerweile wurde vom Kreistag eine Elternbeitragssatzung beschlossen. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen der Eltern und den gebuchten Betreuungszeiten. Durch hohe Freibeträge (17.500 €) und frei wählbare Betreuungszeiten soll so insbesondere Eltern mit geringem Einkommen und Eltern bildungsferner Schichten der Besuch ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte ermöglicht werden. Die Anmeldefrist für das Kindergartenjahr 2008/2009 auf der Grundlage des neuen Beitragsmodells ist mittlerweile abgelaufen. Nach Auswertung der Anmeldungen durch das Jugendamt werden die Elternwünsche den jeweiligen Angebotsformen zugeordnet. Ob alle Elternwünsche insbes. auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und bezüglich der Wahl der Kindertagesstätte erfüllt werden können, steht derzeit noch nicht fest.