Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,6 kB
Datum
13.02.2008
Erstellt
06.03.08, 21:28
Aktualisiert
06.03.08, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gleichstellung (Wahlperiode
2004/2009)
am 13.02.2008:
7.
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz)
BM Schemmel berichtet den AM über das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz), welches zum 01.08.2008
in Kraft tritt und das alte Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ablöst. Kernpunkte des
KiBiz sind u. a. die Förderung der frühkindlichen Bildung, der Ausbau von Angeboten für Kinder unter 3
Jahren sowie das Angebot flexibler Betreuungsmöglichkeiten (25, 35 oder 45 Stunden/wöchentlich), um
damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Finanzierung erfolgt zukünftig über eine
Kindpauschale und nicht mehr wie bisher über eine Gruppenpauschale. Für die Umsetzung des KiBiz
vor Ort sowie für die Festsetzung des Elternbeitrages ist der Träger der Jugendhilfe zuständig.
Mittlerweile wurde vom Kreistag eine Elternbeitragssatzung beschlossen. Die Beiträge richten sich nach
dem Einkommen der Eltern und den gebuchten Betreuungszeiten. Durch hohe Freibeträge (17.500 €)
und frei wählbare Betreuungszeiten soll so insbesondere Eltern mit geringem Einkommen und Eltern
bildungsferner Schichten der Besuch ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte ermöglicht werden.
Die Anmeldefrist für das Kindergartenjahr 2008/2009 auf der Grundlage des neuen Beitragsmodells ist
mittlerweile abgelaufen.
Nach Auswertung der Anmeldungen durch das Jugendamt werden die Elternwünsche den jeweiligen
Angebotsformen zugeordnet.
Ob alle Elternwünsche insbes. auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und bezüglich der Wahl der
Kindertagesstätte erfüllt werden können, steht derzeit noch nicht fest.