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Beschlusstext (Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW -Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in Kaster-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,0 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
08.09.10, 18:03
Aktualisiert
08.09.10, 18:03
Beschlusstext (Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW
-Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in Kaster-) Beschlusstext (Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW
-Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in Kaster-)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 3. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 15.06.2010. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 8 Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW -Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in KasterHerr Köster (FB III) erläutert die Absicht der flexiblen Anpassung der Durchführungspläne. Aus diesem Grunde müssen zunächst die geltenden Durchführungspläne mit einem formellen Aufhebungsbeschluss aufgehoben werden. Herr Schnäpp (CDU) begrüßt diese Klarheitschaffung und bittet um eine großzügige Erweiterung der Baumöglichkeiten in den Plangebieten. Herr Nitsche (SPD) stimmt der Änderung ebenfalls zu und bittet die Verwaltung auch um eine entsprechend großzügige Erweiterung der Baumöglichkeiten in den Plangebieten. Herr Fachbereichsleiter Schmeier weist darauf hin, dass das zukünftige Plangebiet unter Einbeziehung vorliegender Anträge entsprechend ausgewiesen wird. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, für die überwiegenden Flächen der Plangebiete der übergeleiteten Durchführungspläne Nr. 2, 5 und 6/Kaster eine Satzung über gestalterische Festsetzungen nach § 86 Abs. 1 BauO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV NRW S 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S 863, 975) zu legen und den Satzungsbeschluss gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW i.V.m. § 7 Abs. 1 GO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) zu fassen. (Die exakte Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem Übersichtsplan -Anlage A-) Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.06.2010 Seite 2